Zwingendes Formular

Es gibt das „vereinfachte“ Verfahren zur Festsetzung von Kindesunterhalt. Der Antrag auf Festsetzung ist nicht kompliziert; er umfasst eine Seite.

Auf den Antragsgegner kommt mehr Arbeit zu. Seine Argumente gegen den beantragten Unterhalt darf er nicht frei formuieren. Er muss zwingend das Formular „Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ ausfüllen. Gestaltung und Formulierung der Hinweise erwecken den Verdacht, dass es hier nicht um Bürgernähe geht. Sondern darum, weite Kreise von Betroffenen schon an Formalien scheitern zu lassen.

Für einen Bekannten habe ich vorhin überschlägig überprüft, ob der Antrag seiner mittlerweile getrennt lebenden Freundin für das gemeinsame Kind in Ordnung ist. Ist er. Zum Glück. Denn für das Ausfüllen des Formulars hätte ich Schmerzensgeld verlangen müssen.