Zeigt doch mal

Heute erzählte mir ein Mandant, wie er – als Mitglied einer Gruppe junger Reisender – von Polizisten im deutsch-holländischen Grenzgebiet angesprochen wurde:

Zeigt uns doch mal, was ihr dabei habt. Ihr habt doch nur Eigenbedarf. Der ist kein Problem, das wisst ihr doch.

Natürlich wurde dann ungerührt auch wegen der kleinsten Menge ein Strafverfahren angeschoben.

Private Verwendung

Bei einem Mandaten sind einige Sachen beschlagnahmt worden, darunter auch hochwertige Handschellen. Die Staatsanwaltschaft ist mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden. Allerdings soll mein Auftraggeber auf die Fesseln verzichten.

Am Telefon begründete der Staatsanwalt dies so:

Wir können doch nichts zurückgeben, wofür man im zivilen Leben keine Verwendung hat.

Ich wies darauf hin, dass es für Handschellen durchaus Verwendungsmöglichkeiten gibt, sogar höchst private. Das führte dann zu einem heiteren Erfahrungsaustausch, unter anderem über Razzien in Dominastudios.

In der Sache hatte ich leider keinen Erfolg. Die Handschellen verstauben jetzt erst mal in der Asservatenkammer.

Zur Einsicht fähig

Werter Herr Udo Vetter,

das Urheberrecht ist ein sehr schwieriges Gesetz. … Aber egal, ich akzeptiere Ihre Meinung und betrachte die Angelegenheit als beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Es gibt doch noch einsichtsfähige Menschen.

„Schnüffelstaat in Perfektion“

Politiker von SPD, Grünen und FDP haben entsetzt auf die Praxis der Polizei reagiert, bei G8-Gegnern Körpergeruchsproben zu nehmen, berichtet tagesschau.de.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse und der DDR-Bürgerrechtler Gunter Weißgerber fühlen sich an Stasi-Zeiten erinnert. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele erkennt den „Schnüffelstaat in Perfektion“. Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Max Stadler spricht von „unverständlichen Methoden“, die vermutlich „ins Blaue hinein“ gesammelt werden. Immerhin sei unklar, woher man heute schon wisse, wer Anfang Juni gewalttätig demonstrieren wolle.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble rechtfertigt die Maßnahmen mit dem Hinweis, die Polizei müsse für die Sicherheit des Gipfels sorgen. Geruchsproben seien ein Mittel, um in gewissen Fällen Tatverdächtige zu identifizieren. Die Polizeigewerkschaft verbittet sich in der Netzeitung jedwede Kritik. Für die Polizeifunktionäre sind Geruchsproben eine rechtsstaatlich abgesicherte Fahndungsmethode.

Zum Thema gibt es auch einen Hintergrundbericht von Spiegel online.

Laut Beipackzettel

Meine kleine Verletzung am Bein heilt wunderbar. Die bösen Streptokokken sind im Blut schon nicht mehr nachweisbar. Mit den Antibiotika hätte ich laut Beipackzettel auch acht Tripper auskurieren können.

Den Wundrand soll ich jetzt mit Zinksalbe pflegen. So was wird in der Apotheke noch selbst gemischt. Erstaunlich, was das Töpfchen Salbe kostet. 65 Cent. Da musste selbst die Apothekerin grinsen.

Ist er das?

Wo haben manche Polizisten nur ihre Ausbildung gelassen? Zum Beispiel der Beamte, der neulich diversen Zeugen ein Foto des Beschuldigten vorlegte und fragte: „Ist er das?“ Normalerweise müssen Zeugen Fotos von weiteren Personen gezeigt werden, die dem Beschuldigten ähnlich sind. Das Verfahren nennt sich Wahllichtbildervorlage.

Immerhin haben die Zeugen in diesem Fall übereinstimmend geantwortet. Die Person auf dem Foto war es auf keinen Fall. Insofern kann ich dem Polizisten direkt dankbar sein. So eine Aussage kommt natürlich viel besser, wenn es keine Alternativen gab.

Zur Anzeige gebracht

Die Bundespolizei hat am Zaun des Düsseldorfer Flughafens einen Jogger gestoppt, weil dieser nur mit einem Lendenschurz bekleidet war. Weil es so schön peinlich ist, hier die komplette Pressemitteilung:

Dass der Bereich der Zaunanlage am Flughafen in Düsseldorf ein beliebtes Ziel für sportlich Aktive ist, ist für die Beamten der Bundespolizei keine ungewöhnliche Erkenntnis. Allerdings hatten es die Polizisten am heutigen Morgen mit einem ungewöhnlichen Jogger zu tun.

Der 52-Jährige ging seiner sportlichen Aktivität – sehr zum Erstaunen der Bundespolizisten – lediglich mit einem Lendenschurz bekleidet nach. Sogar auf Laufschuhe hatte der Mann verzichtet. Überrascht war der Jogger allerdings, als er von der Streife gestoppt wurde. Nach eigenen Angaben würde er das immer so tun und bislang habe sich auch noch niemand an seinem Anblick gestört.

Der Mann wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Anzeige gebracht und aufgrund sachlicher Zuständigkeit Beamten der Landespolizei übergeben.

Peinlich für die Bundespolizei. Denn die weiß offenbar noch nicht mal, was Erregung öffentlichen Ärgernisses bedeutet.

Bisher gehen Gerichte davon aus, dass allenfalls „Nacktjoggen“ – also gerade im Hüftbereich unbekleidet – eine „Belästigung der Allgemeinheit“ darstellt. Das wäre dann aber nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz). Nach der Schilderung ist das aber gerade nicht der Fall, weil der Mann an den strategisch wichtigen Stellen nicht unbekleidet war (und das Wetter ja auch nicht unpassend ist).

Die angezeigte „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ist eine Straftat (§ 183a Strafgesetzbuch). Sie setzt jedoch voraus, dass jemand „öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt“ und dadurch Ärgernis erregt. Aber so genau muss man es ja nicht nehmen, wenn man Anzeigen schreibt. Den § 344 Strafgesetzbuch (Verfolgung Unschuldiger) kennt ja auch kaum einer.

Falschparken gefährdet die innere Sicherheit

Damit niemand andere anrempelt, falsch parkt, auf den Bürgersteig fährt oder ein Kaugumipapier wegwirft, müssen öffentliche Plätze überwacht werden. Sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie fordert „null Toleranz bei innerer Sicherheit“.

Wenn das Video echt sein sollte, brauchen wir wenigstens nicht mehr zu grübeln, warum der Innenminister so selbstgefällig bürgerliche Freiheitsrechte rodet. Er hat volle Rückendeckung durch die Oberförsterin.

Nachtrag:
Es soll sich um eine Szene aus dem ZDF-Film „Auf Nummer sicher“ handeln, der letzte Woche lief.

Gerichte bremsen Serienabmahner

Dem bei ebay grassierenden Abmahnwahn treten offensichtlich einige Landgerichte entgegen. Heise online berichtet über Beschlüsse, die das Verhalten als „abmahnfreudig“ bekannter Unternehmen als rechtsmissbräuchlich einstufen. Dementsprechend weigerten sich die Gerichte, einstweilige Verfügungen zu erlassen.

In einem der Fälle hatte der Abgemahnte genau den Text für seine Widerrufsbelehrung verwendet, den der Gesetzgeber empfiehlt. Nach Auffassung einiger Gerichte gilt jedoch eine längere Widerrufsfrist. Diese rechtliche Unsicherheit sollen die betreffenden Unternehmen nutzen, um massenhaft ebay-Händler abzumahnen.

Brief aus der Zukunft

Mit Schreiben vom 18. Juni 2007 übersendet das Amtsgericht einen Schriftsatz der Gegenseite. Diese Stellungnahme stammt vom 14. Dezember 2006. Eine Frist zur Erwiderung wird freundlicherweise gar nicht gesetzt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, irgendwann in den nächsten Monaten reicht völlig aus.