Treue Kunden

Von einer marokkanischen Familie hier in Düsseldorf habe ich gerade den 13. Kontakt im Outlook angelegt. Das nennt man wohl treue Kunden.

Datenblatt für 1.420,33 €

Plasmafernseher sind momentan sehr gesucht. Auch auf ebay. Ein außerordentliches Angebot hat das ius.blog entdeckt. Mit langem Text und schönen Bildern wurde ein schicker Panasonic-Fernseher angeboten. Der Zuschlag lag bei 1.420,33 €.

Weniger Freude dürfte der Käufer am Kleingedruckten haben. Da steht nämlich, gleich nach einem abenteuerlichen Gewährleistungsausschluss und den schon sattsam bekannten, aber unwirskamen Floskeln:

Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft!

Wunderbar, wenigstens Anwälten und Gerichten geht die Arbeit nicht aus.

CD im Briefkasten

Bei einem der ersten Versuche einer Online-Durchsuchung sollen die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen haben, „die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers“. Das berichtet heise online. Installiert habe der Verdächtige die Software aber nicht.

Wie die großen Provider das finden, ist bislang nicht bekannt. Wahrscheinlich rüsten sie schon mal die Download-Server auf.

100 Prozent

Wie hatte der potenzielle Mandant geschrieben:

Es sind 100 % Erfolgsaussichten da, um meine Unschuld zu beweisen.

Mein Hinweis, dass sich die Gerichtsakte ein klein wenig problematischer liest, erboste ihn sehr. Er könne nur mit einem Verteidiger arbeiten, der zu 100 % von seiner Unschuld überzeugt ist und ohne Einschränkung hinter ihm steht.

Dass er Äpfel und Birnen in einen Topf wirft, konnte ich ihm leider nicht mehr erklären. Mit saftigen Schimpfworten beendete er das Gespräch. Schade für ihn. Denn ich hätte aus dem Stegreif einige Anwälte empfehlen können, die ihm skrupellos um den Bart reden. Bis zum Ende, das dann allerdings unnötig bitter wird.

Alle Klarheiten beseitigt

Glück um Unglück hat eine Mandantin nach einem Verkehrsunfall. Zunächst sah ihre Sache nicht gut aus. Der Laster des Unfallgegners ist nämlich nicht versichert gewesen, wie schon hier berichtet. Der Mann hat sich einen ganzen Packen Doppelkarten beschafft. Die reichte er nach und nach ein – und niemand bei der Versicherung merkte was. Wie das fast drei Jahre lang nicht auffallen konnte, wäre sicher eine interessante Frage für das Controlling.

Jedenfalls informierte die Versicherung nicht das Straßenverkehrsamt. Das meldet nach wie vor, der Wagen sei ordnungsgemäß angemeldet. Das wiederum ist gut für meine Mandantin. Denn die unterlassene Meldung führt zur sogenannten Nachhaftung der Haftpflichtversicherung. Die zahlt jetzt freiwillig und holt sich das Geld bei ihrem Kunden – wenn dort was zu holen ist.

Meine Strafanzeige ging übrigens fast ins Leere. Beinahe gekränkt teilte mir der Polizeibeamte mit, laut Straßenverkehrsamt sei das Auto doch versichert. Ich habe ihm die Geschichte aufgedröselt, was ihn jetzt noch mal zu einer Rückfrage bei der Versicherung veranlasste. Eine Sachbearbeiterin soll ihm am Telefon gesagt haben, natürlich bestehe Versicherungsschutz, sonst hätte man ja nicht gezahlt.

Womit dann wohl alle Klarheiten beseitigt wären.

Aus Schaden wird man klug

Ein Lieblingswunsch von Mandanten:

Kann ich monatliche Raten zahlen?

Bisher bin ich darauf immer eingegangen. Aber langsam macht das keine Freude mehr. Immer häufiger kommen nur ein, zwei Raten. Dann werden die Zahlungen gestoppt. In der Hoffnung, dass der Herr Anwalt es nicht so schnell merkt und erst mal munter weiter werkelt. Was leider auch häufiger der Fall war.

Damit das künftig nicht mehr passiert, mache ich Ratenzahlung nur noch, wenn der Auftraggeber uns abbuchen lässt. Platzt die monatliche Lastschrift, kriegen wir eine Meldung von der Bank. Dann kann ich mit dem Mandanten sprechen und eine Lösung finden. Oder die ansonsten nötige Konsequenz ziehen.

Erstmals Haschisch aus der Apotheke

Aus der Reihe „Behörden, die bislang niemand kannte“, heute eine Nachricht von der Bundesopiumstelle. Das Amt hat erstmals einer schwerkranken Frau erlaubt, Haschisch in der Apotheke zu kaufen. Sie lindert damit ihre starken Schmerzen.

Für die Entscheidung brauchten die Beamten anderthalb Jahre Zeit. Sie ist an enge Auflagen geknüpft, berichtet die Süddeutsche Zeitung:

Bis Mai 2005 hatte die Bundesopiumstelle sämtliche Anträge von Erkrankten, Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, pauschal abgewiesen. Ausnahmegenehmigungen würden nur für wissenschaftliche oder „im öffentlichen Interesse liegende“ Zwecke erteilt, lautete die Begründung. Doch dann urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patienten im öffentlichen Interesse läge. Die Bundesopiumstelle könne nicht einfach pauschal Anträge ablehnen, sondern müsse jeden einzelnen Fall prüfen.

(Link gefunden in der Handakte)

Hurrikan-Urteil zu Reisestorno

In der Karibik wütet Hurrikan „Dean“. Einige große Reiseveranstalter haben bereits für Reisen nach Jamaica sowie Cancun (Mexiko) die kostenlose Stornierung angeboten, berichtet u.a. Spiegel Online. Ab wann hat eigentlich der Pauschal-Urlauber einen Anspruch darauf, die Reise ohne Stornokosten abzusagen?

Der Bundesgerichtshof hat dazu vor fünf Jahren ein Grundsatzurteil gesprochen (X ZR 147/01). Demnach gilt bei einem Hurrikan schon eine Eintreffwahrscheinlichkeit von 1:4 als eine erhöhte Gefährdung der Reisenden. Ein Kündigungsrecht der Reisenden und dementsprechend eine Hinweispflicht des Veranstalters bestehe deshalb schon dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit „erheblicher“, und nicht erst mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu rechnen sei.

Grundreinigung

32969 Spam-Kommentare in der Datenbank, einiges an Software nicht mehr up to date, und Udo im Urlaub: Jede Menge Gründe, den Sonntag mit einer lawblog-Grundreinigung zu verbringen.

Entsprechende Fehlermeldungen und Probleme also einfach ignorieren, morgen ist alles wieder wie gewohnt.

Radler-Urteil: Fehlender Helm kein Mitverschulden

Ein Bild aus dem Alltag: Ein Mann aus Dormagen fährt mit durchschnittlicher Geschwindigkeit auf einem üblichen Fahrrad ohne Schutzhelm durch Neuss. Weil ihm eine Fußgängerin auf dem Radweg quer kommt, muss er plötzlich bremsen, stürzt kopfüber aufs Pflaster und verletzt sich dabei ziemlich. Jetzt sprach ihn der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf von jeder Mitschuld frei: Im Gegensatz zu Rennradfahrern musste der Mann keinen Helm tragen.

Mit diesem Urteil (I -1 U 278/06) wächst seine Chance auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Beides verlangt er von der Frau, war jedoch beim Landgericht Düsseldorf gescheitert. Das hatte ihm noch eine Mitschuld von 70 Prozent angerechnet. Ausgerechnet der 1. OLG-Senat sieht das nun völlig anders. Der hatte noch im Februar einem 67-jährigen Hobby-Rennradfahrer den fehlenden Helm übel angerechnet. Dieses Hin und Her erklärte der Senat gestern mit seiner „differenzierten“ Sichtweise. Mit Blick auf die völlig unterschiedlichen Fahrweisen und die damit einhergehenden Gefahren und Risiken sei es geboten, eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Radfahrergruppen vorzunehmen und dabei auch die Verkehrssituation zu berücksichtigen.

Radelt also jemand auf einem städtischen Radweg? Oder außerhalb auf einer womöglich stark befahrenen Straße? Dem herkömmlichen Radfahrer jedenfalls ist kein Vorwurf zu machen – wenn er sein Rad als normales Fortbewegungsmittel nutzt und keine sportliche Ambitionen entwickelt. Außerdem sei, so der Senat, sei beim Gros der Radler das Unfallrisiko und das Ausmaß der Eigengefährdung deutlich geringer als bei Rennradfahrern. Ganz so sicher sind die Richter sich allerdings nicht. Sie ließen die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der soll die Frage der „Sorgfaltspflicht“ demnächst abschließend prüfen. (pbd)

Der freie Wille ist Illusion

In der jahrelangen Diskussion um die These, Bewusstsein und somit freier Wille sind alleine eine Illusion, gibt es heute ein interessantes Interview in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, hier zu finden.

Der Biologe Franz Wuketits belegt dort seine Auffassung, warum der Mensch über keinen freien Willen verfügt und welche Konsequenzen dies für uns als Gesellschaft haben soll. Insbesondere das Thema „Strafrecht“ kommt auf den Tisch und bietet tiefgehende Einblicke, so zum Beispiel:

Stellen wir uns einen Mann vor, der eine Frau vergewaltigt und tötet und dann sagt: „Tut mir Leid, ich konnte nicht anders, weil ich keinen freien Willen habe. Meine Hormone, Gene, Neurone haben mich dazu gezwungen“. Dann könnten wir antworten: „Das sehen wir schon ein. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass andere Menschen nicht vergewaltigt und getötet werden wollen. Deshalb müssen wir Sie aus dem Verkehr ziehen.“

Dieses ganze archaische Konzept von Schuld und Sühne brauchen wir nicht zu bemühen. Wenn jemand dazu neigt, andere physisch oder psychisch zu schädigen, dann hat die Gesellschaft das Recht, ihn daran zu hindern. Was das im Einzelnen bedeutet, muss man diskutieren. Ich denke aber, dass das klassische Schema der Bestrafung, der Rache obsolet geworden ist.

(Autor: JF)

Abmahnung für gelöschten Kommentar

Blogger Stefan Niggemeier, Preisträger des Grimme-Onlineawards 2007, hat eine Abmahnung erhalten – für einen Kommentar, den ein Leser in seinem Blog abgegeben hatte. Abmahner ist eine Firma, die Anrufsendungen produziert. Niggemeier hat sich in der Vergangenheit kritisch mit solchen Sendungen beschäftigt.

Der strittige Leser-Kommentar war in der Nacht zum Sonntag erschienen und nach Niggemeiers Angaben wenige Stunden später von ihm bereits aus eigenem Antrieb gelöscht worden, also noch bevor die Abmahnung ankam. Offenbar beobachtet die Firma den Blog und die Kommentare sogar am Sonntag Vormittag.

In der Abmahnung für den gelöschten Kommentar heißt es laut Niggemeier, trotz Löschung sei nicht dauerhaft ausgeschlossen, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde. Er müsse die Kommentare vor der Veröffentlichung prüfen.
Nach Ansicht von Stefan Niggemeier wäre das „das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs“.

Und wenn man es konsequent zu Ende denkt, dann könnte eine solch weitgehende Haftung ebenso irgendwann das Ende der Anruf-Sendungen bedeuten. Stellen wir uns nur mal vor, eines Tages ruft jemand bei einer dieser Spiel-Shows an, löst virtuos die Rechenaufgabe „2+2 ist?“ und ruft dann live über den Sender: „Blogger Niggemeier ist ein Idiot.“

Das würde natürlich für eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung mit, sagen wir, 10.000 Euro Vertragsstrafe locker reichen. So lange die Sendung live ausgestrahlt wird, bestünde zweifellos eine Wiederholungsgefahr.

In der Folgezeit könnten nun Dutzende, vielleicht Hunderte Zuschauer versucht sein, den neuen Kult-Spruch „Blogger ….“ über den Sender zu rufen.
Weniger später hätte Niggemeier dank sprudelnder Vertragsstrafen ausgesorgt, würde vielleicht von Berlin nach Bali umziehen und von dort nur noch seine Stiftung für Abmahnopfer betreuen.

Im tristen und regnerischen Deutschland wiederum würden sich bei den Anruf-Sendungen die Verluste auftürmen, da mittlerweile Heerscharen von Anwälten sich vor den Fernsehern versammeln und auf abmahnfähige Sprüche von Zuschauern lauern. In letzter Konsequenz würde dann die Anruf-Sendungen ohne Anrufer gemacht. Da die Sender aber dann kein Geld mehr verdienen, würden die Anruf-Sendungen am Ende einstellt.

Dieses Szenario ist selbstverständlich masslos übertrieben und eher satirisch zu verstehen. Allerdings sollten m.E. gerade die Anbieter von interaktivem TV darüber nachdenken, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, wenn (Mit-)Störer-Haftung auf ein vernünftiges Mass begrenzt wird. Der zugeschaltete Zuschauer in einer Sendung ist nämlich weitaus schwerer zu kontrollieren als Kommentare in einem Blog.

PS: Einen lesenswerten Beitrag zum Thema abgemahnte Kommentare gibt es bei RA Sascha Kremer.

Verfolgungsjagd mal anders

Wir werden ja verfolgt – das stellten Polizeibeamte verblüfft während einer vier Kilometer langen Einsatzfahrt in Dortmund fest. Die Beamten fuhren nach einem Notruf mit Blaulicht und Martinshorn.
Der Stress im Streifenwagen erhöhte sich, als die Beamten bemerkten, dass ihnen „wie an der Schnur gezogen“ ein BMW im Abstand von etwa 20 Metern folgte.
Erst einer anderen Streifenwagen-Besatzung gelang es, den Schatten ihrer Kollegen aus dem Verkehr zu ziehen. Der 35-jährige BMW-Fahrer konnte seinen Spezialeinsatz nicht begründen. Dortmunds Polizeisprecher Oliver Peiler indes hat eine Vermutung: „Der Grad der Alkoholisierung führte zur Blutprobe und Sicherstellung des Führerscheins“. (pbd)

Abmahnkosten selber zahlen

Wenn auf einem Geschäftsbrief Pflichtangaben fehlen, heißt das noch lange nicht, dass ein Wettbewerber Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten hat.

Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat in einem rechtskräftigen Urteil (6 U 12/07) u.a. darauf abgestellt, ob überhaupt ein Wettbewerbsvorteil durch fehlende Pflichtangaben vorlag. Nur weil der vollständige Name des Inhabers auf einem Geschäftsbrief eines Bauunternehmers gefehlt habe, sei davon aber nicht auszugehen.

Die Richter sahen das in diesem Fall so: Vor dem Vertragsschluss mit einem Kunden sei die fehlende Pflichtangabe eher ein Nachteil, weil so etwas unseriös wirken könnte. Nach dem Vertragsschluss wiederum sei der Wettbewerb um den konkreten Kunden beendet. „Handlungen, die erst nach Vertragsschluss vorgenommen werden, sind keine Wettbewerbshandlungen“, so die Richter.

Der andere Bauunternehmer blieb deshalb auf rund 900 Euro Abmahnkosten sitzen.

Gefunden bei RA Meissen.

Sonderprogramm

Anwälte im Urlaub – ist das eine Seuche?

Ich verabschiede mich hiermit nämlich auch. Für 10 Tage. Es gibt wieder drei Autoren, die das eine oder andere schreiben werden. Einer der Urlaubsvertreter schwebt nach eigenem Bekunden derzeit auf Wolke 7. Mit etwas human touch ist also zu rechnen.

Am Dienstag, 21. August, schalten wir dann wieder um ins normale Programm.