Wir machen es uns leicht

Immerhin hat der Polizeibeamte nicht nur das Foto meines Mandanten in die Akte geheftet. Sondern auch die sieben weiteren Bilder von ähnlich aussehenden Männern, die er dem Zeugen ebenfalls gezeigt hat.

Das wird schon mal gern vergessen. So dass später keiner weiß, wie ähnlich die Vergleichspersonen wirklich waren. Ich könnte jetzt meinen Glöckner-von-Notre-Dame-Fall erzählen, bei dem sechs kernige, junge Polizisten und mein damaliger Auftraggeber miteinander verglichen wurden. Den Spitznamen hat er übrigens für sich selbst gern verwandt.

Im aktuellen Fall hat der Beamte aber leider nur dokumentiert, der Zeuge erkenne Person Nr. 3 (meinen Mandanten) zu 100 % wieder. Dabei sollen doch keine Prozente angegeben werden, auch wenn das so bequem ist. Vielmehr interessiert später das Gericht, anhand welcher körperlichen Merkmale der Abgebildete erkannt worden ist.

Habe ich leider gesagt? Ich meine natürlich zum Glück…