Abschreckend

Aus einem Gerichtsbeschluss in einem Unterhaltsverfahren:

Die Einwendung wurde nicht im dafür vorgeschriebenen Vordruck erhoben …, eine Berücksichtigung kann hier daher nicht stattfinden.

Es ist natürlich berechtigt, Verfahren schnell und einfach gestalten zu wollen. Gerade im Unterhaltsrecht. Dass Argumente aber nur deshalb ungehört bleiben, weil sie nicht auf einem bestimmten Formular stehen, ist schon grenzwertig.

Zumal das Formular selbst ziemlich abschreckend wirkt.