Plötzlich zwölf Handys

Michael Kohl hatte Gelegenheit, dem Bundesinnenminister eine Frage zu stellen:

„Herr Dr. Schäuble, wie können Sie garantieren, dass die Online-Durchsuchung tatsächlich nur in Einzelfällen eingesetzt wird?“

Die Antwort im Video:

Die Antwort schriftlich (gefunden im RA-Blog):

…genehmigen von den G-10-Kommissionen, da muss im Einzelfall begründet werden. Es gibt mehr Maßnahmen, das ist schon wahr [unverständlich], das will ich nicht sagen.

Da haben wir doch, neulich hat die Polizei, Bundesanwaltschaft drei so, die terroristische Anschläge von erheblicher Qualität geplant haben, 600 Kilogramm Sprengstoff ist ja nun keine Kleinigkeit, und die benutzen, die haben ungefähr ein Dutzend Handys benutzt, nicht, so mit Prepaid-Karten und ein Mal telefonieren kurz, gleich wieder wegschmeißen, nächste. Und dann muss natürlich die Polizei, wenn sie überwachen will, oder der Richter, genehmigt der zwölf Handys, plötzlich [unverständlich] sich verzwölffachen.

Und deswegen bleibt, der Norbert Geis, dass 99, die Aussage, dass 99% nicht betroffen sind, wenn er gesagt hätte 99,9% werden niemals davon betroffen sein, hätte er auch Recht gehabt. Das ist so.

Das ist gesetzlich sicherzustellen, nur, wir haben ja den, wir haben ja den Vorschlag gemacht, es darf nur in engen Fällen, Abwehr wirklich terroristischer Bedrohung ernsthafter Art, dann muss, kann das Bundeskriminalamt, wir haben sogar gesagt, nur der Präsident darf den Antrag stellen und ein Richter muss ihn genehmigen und er muss begründen warum. So. Glauben Sie, das werden viele Maßnahmen sein? Erstens. Zweitens, um [unverständlich] was immer man unter Online-Durchsuchung versteht, da reden ja auch die Leute alle ganz klug, die keine Ahnung haben. Es ist so aufwändig, dass der Chef des Bundeskriminalamts, der Herr Ziercke, der versteht e bissel was davon. Ich versteh nix davon. Er hat gesagt, so ’ne Maßnahme ist so aufwändig, wir wären überhaupt nur in der Lage, zehn pro Jahr überhaupt zu versuchen, ob sie gelingen, ist noch was anderes. Also der Norbert Geis hatte mit anderen Worten einfach Recht.