Google gibt Blogger-IP an Gericht

Google hat laut Medienberichten die IP eines Bloggers an ein israelisches Gericht übergeben, damit die Identität des Bloggers ermittelt werden kann.
Der Blogger hatte den Google-Dienst Blogger.com genutzt und darüber angeblich drei Politiker beleidigt. Er wurde deswegen verklagt. Google wiederum wurde aufgefordert, die IP des Bloggers herauszurücken.

Heise.de berichtet hier.
Wie das israelische Blatt Globes berichtet hat, erhielt der Blogger zunächst per Nachricht im Blog die Aufforderung, sich freiwillig zu melden.

Betriebsrente: Weiteres Arbeitgeber-Wechsel-Urteil

Wenn ein Arbeitnehmer den Job wechselt und seine (selbst finanzierte) Betriebsrente kündigen oder mitnehmen will, kann er erhebliche Verluste erleiden.

Was die durch Abschlusskosten verursachten Verluste angeht, so hat das Landgericht München im Frühjahr ein Weg weisendes Urteil gesprochen (Aktenzeichen 4 Sa 1152/06, Revision zugelassen). Wie hier bereits berichtet, haftet der Arbeitgeber dafür.

Vor kurzem hat das Oberlandesgericht Celle die Position der Arbeitnehmer erneut gestärkt: Wird der Betriebsrenten-Vertrag nach einem Arbeitgeberwechsel fortgeführt, so darf die Versicherung nicht einfach die Leistungen verschlechtern. Das geht nur dann, wenn bei Abschluss der Betriebsrente der Arbeitnehmer über mögliche Nachteile beim Arbeitgeberwechsel aufgeklärt wurde (Az: 8 U 29/07)

Es ging dabei um einen Mann, der mit der Allianz Pensionskasse eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollte. Nach dem Arbeitgeber-Wechsel wurde er in einen schlechteren Tarif umgestuft – die Ablaufleistung hätte sich nach Angaben seines Anwaltes Norman Wirth um sechs Prozent verringert. Die Umstufung wurde damit begründet, mit dem neuen Arbeitgeber bestünde keine Kollektiv-Vereinbarung. Es handele sich nun um einen Einzelvertrag.

Dass solche Kürzungen möglichst sind, hätte der Arbeitnehmer erfahren müssen, bevor er sich zur Entgeltumwandlung entschloss. Der Versicherer muss für das Versäumnis seines Vertreters haften, meinte das OLG Celle.

Rechtsanwalt Norman Wirth schreibt:

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsagent im Rahmen der Einführung der betrieblichen Altersversorgung beim früheren Arbeitgeber die Arbeitnehmer beraten. Zu den Auswirkungen eines möglichen Arbeitgeberwechsels hatte er gesagt, es ergäben sich keine Änderungen beim zu leistenden Beitrag sowie den zu erbringenden Leistungen. Das OLG Celle führt hierzu aus, dass eine Haftung des Versicherers auch dann bestehe, wenn der Versicherungsagent sich nur dahingehend ausgedrückt haben sollte, es könne wie bisher auch bei dem neuen Arbeitgeber weiter eingezahlt werden, ohne weitergehende konkrete Auskünfte zum Umfang der späteren Versicherungsleistungen zu geben.

Nur gespielt

Die siebenjährige Anna Ermakova, uneheliche Tochter von Tennisstar Boris Becker, ist auf der Schönheitsmesse „Beauty International Düsseldorf 2007“ illegal beschäftigt worden. Das hatte eine Kosmetikfirma bislang heftig bestritten: Anna habe an ihrem Stand mit Nagellack nur gespielt, ihn nicht vorgeführt.
Eine verbotene Kinderarbeit dagegen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf unterstellt und mit einem Bußgeldbescheid über 1 250 Euro geahndet. Der ist nun rechtskräftig – die Kosmetikfirma zog ihren Einspruch überraschend zurück. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf sollte am 24. Januar über den Fall in Anwesenheit von Angela Ermakova, Annas Mutter, verhandelt werden. Dieser Termin ist aufgehoben worden. (pbd)

Kindesunterhalt ohne Grenzen

Unterhaltsforderungen von Kindern sollen künftig international leichter durchsetzbar sein. 50 Staaten haben sich laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums (BMJ) auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.
Das neue Übereinkommen muss laut Pressemitteilung in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, auch in Deutschland. Das BMJ schreibt weiter.

Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche – z. B. im Wege der Klage – in einem fremden Staat schwer zu organisieren.

Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche Zentrale Behörde wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Dieses spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort.
Nach dem neuen Übereinkommen kann dem unterhaltsberechtigten Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland soll zudem eine „EU-Unterhalts-Verordnung“ geschaffen werden, die
eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglicht. Das bislang notwendige Vollstreckbarerklärungsverfahren werde abgeschafft.

Königsbilder verbrannt – Geldstrafe

Auch eine Urlaubsvertretung macht mitunter Urlaub. In der vergangenen Woche war ich ein paar Tage in Spanien. Natürlich könnte ich jetzt viel erzählen über Almeria, die Stadt mit den angeblich meisten Sonnentagen im Jahr.
Aber dann kommt sofort wieder: In den Lawblog gehört Law.
Etwas Passendes habe ich gleichwohl mitgebracht: Einen Gerichtsprozess, über den in spanischen Medien ziemlich viel berichtet wurde: Zwei junge Leute, ein Student und ein Arbeitsloser, sind zu Geldstrafen von jeweils 2.730 Euro verurteilt worden – weil sie während einer Demonstration Fotos des Königs verbrannt hatten. Die beiden verstanden das als eine politische Meinungsäußerung, der Staatsanwalt (der ursprünglich 15 Monate Haft gefordert hatte) sowie das Gericht sahen darin indes einen Angriff auf eine staatliche Institution.
Auf Deutsch habe ich nur diesen AP-Bericht dazu gefunden.
Eine ähnliche Strafvorschrift gibt es in Deutschland übrigens auch, und zwar die Verunglimpfung des Bundespräsidenten.

Tarzan-Schrei als Marke

Der Tarzan-Schrei steht unter Markenschutz, schreibt Out-Law.com, ein Infoportal der Kanzlei Pinsent Masons.
Out-Law.com berichtet außerdem, das EU-Harmonisierungsbüro im spanischen Alicante („Office for Harmonization in the Internal Market„) wolle Markenanmeldungen von Geräuschen ermöglichen, wenn lediglich ein Sonogram sowie eine MP3-Datei eingereicht wird. Bislang war es notwendig, dass das Geräusch in Noten beschrieben werden konnte.

Gefunden bei Gulli.com .
Hier gibt es auch noch eine Pressemitteilung dazu.

Mit Pistole zum Patienten

Mit der Pistole in der Tasche darf ein praktischer Arzt in Soest nachts seine Patienten in sozialen Brennpunkten besuchen. Mit dieser Entscheidung hat sich jetzt die 14. Kammer des Verwaltungsgericht Arnsberg gegen den Soester Landrat gestellt. Der hatte, wie berichtet, dem Allgemeinmediziner, die Erlaubnis versagt, muss jetzt aber den Waffenschein grundsätzlich erlauben.

Der Arzt ist nebenbei Jäger, er hat also Erfahrung mit Waffen. Außerdem hat er, so die Richter, durch seine besonnenen Reaktionen in der Vergangenheit bewiesen, dass er in Notwehrlagen Ruhe bewahrt und den Einsatz der Waffe als letztes Mittel begreift. Dazu kommt, dass der Mediziner glaubhaft machen konnte, dass er schon mehrfach in seiner Praxis und außerhalb bei seiner ärztlichen Tätigkeit auch mit Schusswaffen bedroht worden ist. Sein Risiko, so die Kammer, würde zudem durch Hausbesuche in „zweifelhaften Gegenden“ erhöht. Dabei könne er Notwehrsituationen nicht aus dem Weg gehen. Und: Die Polizei könne ihn nicht immer schützen. Deshalb genüge kein Pfefferspray, auf das der Landrat verwiesen hatte. (pbd)

Womit Deutschland bloggt

Zahlen zum Prahlen:
Fast jeder 5. deutsche Blogger benutzt ein selbst installiertes WordPress (wie auch der Lawblog). WordPress ist mit 18,5 Prozent Marktanteil die mit Abstand am meisten genutzte Blogger-Software.
Diese Erkenntnis ist dem Blogcensus-Report November 2007 zu verdanken.
Serendipity, selbst installiert, wiederum ist demnach sozusagen der Mac der Blogger-Szene: 0,4 Prozent.

Amoklauf war schon abgeblasen

Den Plan zweier Schüler zu einem Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln gab es schon vor über zwei Wochen nicht mehr, lange vor dem Eingreifen der Polizei.

Diese überraschende Einschätzung ließ die Staatsanwaltschaft Köln nach neuen Ermittlungen wissen: „Wir sind zunächst davon ausgegangen, dass sich ein 17- und ein 18-jähriger zu einem Verbrechen verabredet haben“, sagte Behördensprecher Alf Willbacher, Wir haben aber keinen Haftbefehl beantragt“. Denn jetzt wisse man, dass beide schon Anfang November von ihrer Idee „strafbefreiend zurückgetreten“ waren. Das sei durch die Auswertung der beiden Schüler-PC und der gesicherten „chat“-Protokolle bewiesen worden.

Der 18-jährige hat demnach vor bereits vier Wochen seinem jüngeren Kumpel gesagt: „Ich mache das nicht!“ Außerdem hat er Pfeile und die Sehne der Armbrust zurückverlangt, mit der nach Angaben der Polizei angeblich ein Massaker verübt werden sollte. Daraufhin hat der 17-jährige seinen Plan fallen lassen: „Alleine mache ich das nicht!“

Als er später von der Polizei dennoch auf seine frühere Absicht angesprochen wurde, hat er sich offenbar in Panik vor eine Straßenbahn gestürzt, um sich zu töten. Diesen Gedanken hatte er auch im „chat“-Verkehr mit seinem Kumpel erwähnt. Bei dem 18-jährigen besteht ebenfalls eine Suizid-Gefahr. Nachdem er noch einmal vernommen worden war, brachte ihn eine Notärztin in eine Klinik, die ihn erst einmal psychiatrisch betreut. (pbd)

Demo gegen Überwachungswahn

Am 24.11.2007 wird in Köln zur Demo gegen den Überwachungswahn aufgerufen. Alle Informationen zur Demo gibt es hier auf der Homepage von Freiheit ist Sicherheit (FIS). Das Ende der Demo wird der Bahnhofsvorplatz sein, wo es ein „offenes Megaphon“ sowie einen Stand geben wird, an dem Organisationen sich präsentieren können. Vor Ort sind laut internen Infos zur Zeit der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, FIS und die Piraten Köln mit Info-Material.
(Autor: jf)

iPhone: Vodafone klagt gegen T-Mobile

Vodafone Deutschland ist sauer, weil Konkurrent T-Mobile in Deutschland das iPhone exklusiv vertreiben kann und das Gerät ausschließlich mit einer Karte von T-Mobile funktioniert.

Wie die Süddeutsche Zeitung sowie diverse andere Medien berichten, will Vodafone mit einer Klage gegen T-Mobile klären lassen, ob ein solcher Exklusiv-Vertrieb zulässig ist. Das Landgericht Hamburg soll bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen haben, was laut Welt.de von einem Telekom-Sprecher bestätigt wurde (was genau in der Einstweiligen Verfügung drin steht, konnte ich den Berichten nicht entnehmen).

Vodafone-Deutschland-Chef Friedrich Joussen wird mit der Aussage zitiert, es gehe ihm nicht darum, den Vertrieb des Konkurrenten zu unterbinden. „Ich will mit der Einstweiligen Verfügung geklärt haben, ob diese Koppelgeschäfte erlaubt sind“, heißt es bei Welt.de

Update: Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung wird T-Mobile das iPhone nun auch ohne Vertragsbindung für 999 Euro verkaufen, so teltarif.de – eine offizielle Bestätigung wird heute nachmittag erwartet.