Kaputt gemacht?

„Kaputt? Oder kaputt gemacht?“

Der Besitzer des Edeka-Marktes um die Ecke auf meinen Hinweis, dass sein Leergutautomat nach zwei Flaschen den Dienst verweigert.

Mal sehen, was sonst noch in der Nähe ist: REWE, Plus, Kaufland…

Auszeiten

„Falls nicht, können Sie jederzeit auf meinem Handy anrufen. Wenn es ausgeschaltet ist, dauert das meistens nicht länger als 60 Minuten.“

Erst nach dem Absenden fiel mir ein, was sich der Empfänger denken wird.

Polizei will auf Blutproben verzichten

Die von der Polizei angeordnete Entnahme einer Blutprobe bei Akolholsündern im Straßenverkehr soll es künftig nicht mehr geben. Das forderte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) in der Berliner Innenministerkonferenz.

Bei Werten unter 1,1 Promille genüge die Atemalkohol-Analyse als Beweis. Eine aktuelle Studie habe gezeigt, dass die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung. Bei dem Atemalkoholtest mit einem Analysegerät verkürzt sich, so Wolf, für den Verkehrssünder die Wartezeit bei der Polizei und der Promillewert steht sofort fest.

Auch die Arzt-Kosten für Blutentnahme und –untersuchung , die der Betroffene trägt, entfallen. Zu dem Atem-Test kann allerdings niemand gezwungen werden – es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung. (pbd)

Böse Menschen

Anwälte sind berüchtigt dafür, dass sie die hanebüchene Argumente vorbringen, ohne rot zu werden. Heute habe ich einen Staatsanwalt erlebt, den ich wirklich als Konkurrenz empfinde. Der Mann erklärte dem Gericht, warum mein Mandant keine Bewährung erhalten soll, sondern eine Gefängnisstrafe absitzen muss.

Unter anderem, so der Strafverfolger, käme eine Bewährung nur in Betracht, wenn mein Mandant einen sozialen Integrationskurs oder ein Antigewalttraining mache. Wenn er dieses Training besuche, gerate er aber in schlechte Gesellschaft. Bei all den bösen Menschen, die ebenfalls am Kurs teilnehmen.

Ja, klar. Gerade im Gefängnis warten bekanntlich nur Unschuldslämmer, die jedem Neuankömmling den Weg zu Gott und in ein straffreies Leben weisen. Selbst auf der Richterbank löste so viel stringente Logik Schmunzeln aus.

Mit der Bewährung hat es dann geklappt.

Ungehört

Im neuen Saal 157 des Krefelder Landgerichts stehen jetzt funkgesteuerte Mikrofone auf den Tischen. Nur nicht an der Bank für die Angeklagten. Vielleicht liegt es daran, dass inhaftierte Angeklagte zwar eine Bank zum Sitzen bekommen, aber keinen Tisch. Mangels Tisch gibt es auch keine Möglichkeit, das Mikrofon abzustellen.

Im Bedarfsfall reiche ich das Mikro natürlich gerne nach hinten zu meinem Mandanten durch. Der hält es dann wie einen Weihwasserkelch im Schoß uns spricht hinein. Dabei überlege ich, wie viele Kommissionen und Vergabestellen in der Justizbürokratie wohl an der Planung des Saales beteiligt waren.

Und wieso sie ausgerechnet nicht an Mikrofone für die Angeklagte dachten.

Stupid Grounds

Ein Anwaltskollege wickelt eine Familienfeier unter Afrikanern ab:

She told me that you attacked her and bit her, in the right hand and in the left hand – for apparently stupid grounds… What bad things V. has done to you? You must have been mad – and now you must compensate Mrs. V. You will tell me what you want to answer.

Nachdem ich unsere Seite der Geschichte kenne, steht als Antwort – auch aus Kostengründen – ein gepflegtes Fuck off im Raum.

Zwei Firmen, eine Datenbank

Der dubiose Umgang mit Daten hat die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinung (Awista) in Düsseldorf ins Zwielicht gebracht. Die Landeauftragte für den Datenschutz hat das Unternehmen für eine Praxis gerügt, die alltägliche Verstöße produzierte.

Düsseldorfer Bürger, die Gegenstände für die Sperrmüll-Abfuhr anmeldeten, mussten sich zuvor als Kunden der Stadtwerke ausweisen. Konnten sie das nicht, wurden sie „zum Zwecke der Identifizierung“ beispielsweise nach der Nummer des Stromzählers im Haushalt gefragt. Und bekamen erst danach einen Termin genannt oder eben keinen – obwohl sie einen Anspruch darauf haben.

Ein Kunde etwa lebt in einem 2-Familienhaus, er ist dort seit 15 Jahren amtlich gemeldet. Und doch gibt es ihn da nicht. Das erfuhr er, als er ein kaputtes Fernsehgerät für den Sperrmüll anmelden wollte. Die Angestellte am Telefon der Awista berief sich auf ihre Datenbank. Der Kunde nannte spontan die Namen der Damen und des Herrn, die auch im Hause leben. Es half nichts. Oder doch noch…?

„Sagen Sie mir mal Ihre Zählernummer“, wurde er gefragt. Jetzt kam der wundersame Zusammenhang zutage: Die Stadtwerke AG, also der Stromversorger für das Haus, ist Hauptgesellschafter der Awista. So aufgeklärt, konnte der Kunde begreiflich machen, dass er mit einer der Damen im Haus verheiratet ist – einer Kundin der Stadtwerke.

Erst jetzt ließ die Angestellte der Awista Gnade vor Recht ergehen. Unternehmenssprecher Ralf Böhme erklärt diesen Umstand damit, dass sämtliche Leistungen – wie Information, Sperrmüllanmeldung, gewerbliche Anmeldungen, Strom Gas – in einem gemeinsamen Callcenter von Awista und Stadtwerke abgewickelt werdent. Er räumt damit eine Verquickung beider Datenbanken ein.

Sowas hält die Datenschutzbeauftragte des Landes für einen Verstoß gegen das Gesetz: „Der gemeinsame Zugriff“, so heisst es, „ist unzulässig. Nur wenn jede Gesellschaft in ihrem Bereich die jeweiligen Kundendaten nutzt, ist das sauber!“ (pbd)

Früherer Bericht

Beamtenlogik

Aus dem Schreiben einer Behörde:

Ich habe nicht mitgeteilt, dass der Bund sich weigert, die umfangreichen Arbeiten durchzuführen. Ein entsprechender Auftrag kommt nur nicht in Betracht.

Was meinen wir dazu?

Manche Fragen sind wirklich interessant, auch wenn sie womöglich nicht in ein Beratungsmandat münden:

Hallo Udo,

aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage an dich. Vielleicht kannst du mir ja helfen.

Ich habe im Wert von 800 € ein Objektiv für meine Kamera gekauft. Im Paket war aber ein Objektiv für 1400 €. Ich weiß, dass ich nicht verpflichtet bin die Fehllieferung beim Händler zu melden. Aber: Wie sieht es rechtlich aus? Kann er das Objektiv einklagen, wenn er irgendwann feststellt, dass ich das falsche bekommen habe? Mache ich mich strafbar?

Oder bin ich verpflichtet die Differenz zu zahlen, wenn ich es behalte?

Was meinst du dazu?

Verdacht gegen Wuppertaler Gefängnischef

In der Affäre um illegale Werkstattarbeiten in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal (JVA) durch Gefangene gibt es noch immer keine Disziplinarmaßnahmen gegen beteiligte Bedienstete. Wenigstens 6 von ihnen hatten über viele Jahre hinweg ihre privaten Autos ohne Bezahlung von Gefangenen reparieren, warten und reinigen lassen. Darunter ist auch, wie jetzt bekannt wurde, der Leiter der JVA.

„Unsere Ermittlungen führen inzwischen quer durchs Haus“, sagte gestern Oberstaatsanwaltschaft Alfons Grevener. Das Justizministerium weiß seit wenigstens drei Monaten von den Vorfällen und dem Vorwurf der strafrechtlichen Untreue. Auf die Frage, warum noch immer kein gesetzlich vorgeschriebenes Disziniplinarverfahren eingeleitet worden ist, ließ Ministeriumsprecher Ralph Neubauer lediglich wissen: „Es läuft eine dienstaufsichtsrechtliche Prüfung des Präsidenten des nordrhein-westfläischen Landesjustizvollzugsamtes“.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ausgeweitet. Bislang sprach sie von 6 Beschuldigten, gestern von 9. (pbd)

Mimosen in Roben

Jeder Jurist glaubt sich gern im Recht. Deshalb zoffen sich auch schon mal Anwälte mit Richtern. Bei der Suche nach dem richtigen Urteil wird eben auch scharf mit Argumenten und Meinungen gefochten. Aber selten so hart, dass die Justiz zu ihrer schärfsten Waffe greift, der Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolger in Düsseldorf gehen gegen einen Rechtsanwalt aus Wuppertal vor, weil der einen Antrag giftig formuliert haben soll.

Es sind die fünf Berufsrichter im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), die sich von Anwalt Jochen Thielmann in ihrer Ehre verletzt fühlen – der soll deshalb insgesamt 9 000 Euro Geldstrafe zahlen, will es aber nicht.

Thielmann verteidigt einen vor dem OLG auch wegen Betruges angeklagten Mann. Am 60. Verhandlungstag warf der Anwalt dem Senat vor, der argumentiere bei der rechtlichen Beurteilung „rein ergebnisorientiert“. Und habe das Ziel, den Angeklagten zu verurteilen. Dafür nehme es in Kauf, „die Betrugsstrafbarkeit noch weiter auszudehnen, als sie ohnehin schon ist“.

Diese Äußerung missfiel auch dem Vertreter des Generalbundesanwaltes. Er informierte die Präsidentin des OLG, die einen Strafantrag stellte. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl, den ein Düsseldorfer Amtsrichter auch erließ. Rechtsanwalt Thielmann, so heißt es, habe eine üble Nachrede begangen. Er habe mit seinen Äußerungen „erkennbar“ das Gericht „des Verbrechens der Rechtsbeugung bezichtigt“. Macht 60 Tagessätze zu je 150 Euro Geldstrafe.

Bei der Anwaltskammer Düsseldorf sind sie baff: „So was ist so gut wie noch nie passiert“. Ute Haßkamp, Vorstandsangehörige und selbst Rechtsanwältin, kritisiert das Justizgebaren: „Verteidigern muss es möglich sein, im berechtigten Interesse der Mandanten ein Gericht auf fatale Folgen aufmerksam zu machen, wenn das Gericht aus Verteidigersicht an einer irrigen Rechtsauffassung festhält“.

Inzwischen ist die Akte auf über 220 Blätter angeschwollen und wird noch dicker. Denn Rechtsanwalt Thielmann will durch seine Kollegin Andrea Groß-Bölting einen Freispruch erreichen. Für diesen Weg wiederum sind – bei einer eh überlasteten Justiz – drei Gerichtsinstanzen möglich. Mit jeweils acht Zeugen, darunter die fünf angeblich beleidigten Berufsrichter.

Es sieht ganz so aus, als könne dieses Verfahren die Waage der Justitia aus dem Lot bringen. (pbd)

Kenntnisstand

„Die Auswertung des sichergestellten PCs verfolgt in Fremdvergabe durch die Fa. P. GmbH, Neunkirchen. Aufgrund der Vielzahl gleichgelagerter Ermittlungsverfahren ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit der Erstellung des Gutachtens erst in ca. 1 Jahr zu rechnen.“

Also, wenn ein Gericht das noch für zumutbar hält, weiß ich auch nicht mehr.