Nokia: Betriebsrat klagt gegen Werksaufgabe

Mit einer einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichts Bochum will der Nokia-Betriebsrat dem Vorstand des Bochumer Werks das „Vorwegnehmen von Schließungsfakten“ verbieten lassen.

Dieser Antrag wird heute um 10 Uhr vor der 1. Kammer des Gerichts in Bochum mündlich verhandelt. Folgte die Kammer dem Verlangen des Betriebsrat, dann wäre es Nokia untersagt, durch Computerprogramme schon vor Schließung des Werks Material nach Rumänien weiterzuleiten.

Anwälte des Unternehmens haben inzwischen der Kammer schriftlich mitgeteilt, sowas sei gar nicht beabsichtigt. (pbd)

law blog – Daten

Ich bekomme immer mal wieder Anfragen nach Nutzerzahlen. Deshalb hier mal die Daten für den laufenden Monat:

Tag Besuche Seiten Zugriffe Bytes
01.01.2008 20622 59018 82947 2.36 GB
02.01.2008 28147 85219 124412 3.64 GB
03.01.2008 28302 90931 128070 3.51 GB
04.01.2008 27528 86364 120195 3.18 GB
05.01.2008 25039 69779 97983 2.67 GB
06.01.2008 25056 74202 126953 3.00 GB
07.01.2008 28933 88241 126070 3.67 GB
08.01.2008 29104 94705 133368 3.15 GB
09.01.2008 28494 90432 126350 3.11 GB
10.01.2008 29264 95916 144562 3.54 GB
11.01.2008 28397 89257 134548 3.40 GB
12.01.2008 23769 70749 103019 2.72 GB
13.01.2008 27204 69522 109568 3.06 GB
14.01.2008 31072 95215 151005 3.85 GB
15.01.2008 29585 95544 142577 3.41 GB
16.01.2008 28912 95182 140783 3.50 GB
17.01.2008 28519 93262 135148 3.59 GB
18.01.2008 27267 88600 123034 3.04 GB
19.01.2008 22910 70069 94292 2.28 GB
20.01.2008 24743 79891 107239 2.65 GB
21.01.2008 29625 90574 128820 3.39 GB

Eingang dankend bestätigt

Ich möchte mich herzlich bei der B. GmbH bedanken. Ich habe zwar noch nie von ihr gehört, nehme die betrefflose Überweisung von 275,93 Euro auf mein Privatkonto aber gern entgegen.

Lustig finde ich den Zusatz „i.L.“ beim Firmennamen. Der wird nicht von ungefähr kommen.

Ohne Freiheit keine Sicherheit

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat das Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist diese Kritik entschieden zurück.

Der Anwaltverein wendet sich insbesondere gegen die Äußerung des Politikers, „alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“. Rechtsanwalt Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, fragt: „Wenn der grundrechtlich geschützte Bereich irgendwo endet, was geschieht dann hinter dem Ende? Darf dann der Staat alles machen?“

Wer so argumentiere, öffne Tür und Tor für Tabubrüche gegenüber den Lebensbereichen, die das Grundgesetz ganz bewusst besonders schütze. Brügmann betont: „Das Grundgesetz ist keine Schönwetter-Verfassung.“ Es sei geprägt von den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und habe sich auch bisher in Krisensituationen bewährt.

Der DAV betont, dass es immer zwischen „Sicherheit“ und „Freiheit“ abgewogen werden müsse. Die Sorge des Staates für die Sicherheit seiner Bürger dürfe nicht allein zu Lasten der Freiheit gehen.

„Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so Brügmann weiter. Der Bürger benötige auch auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen in seine Privatsphäre. Der Bundesinnenminister sei verpflichtet, auch dies zu gewährleisten.

Ein paar schöne Sekunden

Als ich vorhin die Betriebswirtschaftliche Auswertung für Dezember 2007 zu sehen bekam, wurde es mir doch warm ums Herz. 976.252,33 € standen da, und zwar unter „Haben“. Aber wie es scheint, ist das die Summe irgendwelcher Sachkonten und hat mit dem Jahreserlös nichts zu tun.

Google-Dings

„Ob es sich bei den Aufnahmen um tatsächliche oder um gestellte Szenen handelt, ist nicht zu erkennen.“

Nun, zu erkennen ist es vielleicht nicht. Aber so was kann man ermitteln. Sogar als Polizeibeamter. Für den Anfang wäre es eine feine und steuergeldersparende Idee, dieses Google-Dings anzuwerfen. Anhand des Dateinamens und einiger weiterer im konkreten Fall zugänglicher Informationen könnte man doch mal schauen, was das World Wide Web über die schaurige Filmsequenz weiß.

Allein mit Eingabe der Worte „august“, „underground“ und „mordum“ würde man feststellen, dass es sich wohl eher nicht um tatsächliche Szenen handelt. Sondern um einen Slasher-Film. Den man sogar bei uns kaufen kann.

Aber andererseits, wer macht sich schon gern den Spaß kaputt, den eine Hausdurchsuchung mit sich bringt?

Die letzte Lücke

Überlastung der Strafjustiz? Das Amtsgericht Viersen scheint hiervon nicht betroffen. Oder der Richter hat seine Abteilung im Griff. Jedenfalls legte ich erst vor wenigen Tagen Einspruch gegen einen Strafbefehl ein. Heute, am Montag, erreicht mich die Ladung zur Hauptverhandlung – für Montag nächster Woche, 12 Uhr.

Eine Woche vorher laden, das ist formaljuristisch Beinahe-Harakiri. Ein Verteidiger, für den die Ladungsfrist von einer Woche ebenfalls gilt, könnte ja heute möglicherweise nicht im Büro sein und das Empfangsbekenntnis erst morgen zurücksenden. Damit wäre der Termin geplatzt, wenn Verlegung beantragt wird.

Außerdem zeugen solche Ladungsfristen von Gottvertrauen in den Terminkalender von Strafverteidigern. Welches im vorliegenden Fall allerdings belohnt wird, auch wenn ich schon mal vorab darum bitten möchte, von übertriebenen Tempokontrollen auf der A 52 abzusehen. Damit wäre dann aber auch die letzte noch verbliebene Lücke in meinem Terminkalender für nächste Woche gefüllt.

„Himmel“: Köln stellt alle Verfahren ein

Die zur Weihnachtszeit publikumswirksam herausposaunte Aktion „Himmel“ soll einer der größten Schläge gegen Kinderpornografie gewesen sein. Zumindest in Köln ist allerdings kein sonderlicher Erfolg zu verzeichnen. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat gegen 500 Beschuldigte ermittelt und alle (!) Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt.

Das berichtet koeln.de.

Früherer Beitrag zum Thema.

(Danke an Chris Unger für den Link)

Unantastbar! Unzulässig! In keinem Fall!

Der Bundesinnenminister findet es bekanntlich empörend, dass an seiner Verfassungstreue gezweifelt wird. Dann sollte er – gerade beim Thema Menschenwürde – aber auch nicht solche Sätze sagen, wie im Interview mit der Welt:

Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.

Ein Blick ins Grundgesetz würde dem Juristen Schäuble zeigen, dass diese Aussage falsch ist, insbesondere zum Thema Menschenwürde:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 Absatz 1).

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die in … Artikel 1 … niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Artikel 79 Absatz 3).

Für alle Grundrechte gibt es übrigens auch noch eine Regelung:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Artikel 19 Absatz 2).