Zum Wohle des Beschuldigten

Aus einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen:

Bei der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts ist die Durchsuchung – auch um den Beschuldigten ggf. zu entlasten – … erforderlich und verhältnismäßig.

Der belastende Grundrechtseingriff als Wohltat für den Beschuldigten. Das Verfassungsrecht muss neu geschrieben werden…