Bereitwillig

Meinem Mandanten wird Unfallflucht vorgeworfen. Der Oberstaatsanwalt, der die Sache bearbeitet, hat Anwälten bereitwillig Akteneinsicht gewährt, die für die beteiligten Haftpflichtversicherungen tätig sind. Mir als Verteidiger dagegen nicht. Er hat meine diversen Schreiben einfach abgeheftet bzw. sie abheften lassen, einiges ermitteln lassen und Anklage erhoben.

Dem Verteidiger ist spätestens nach Abschluss der Ermittlungen, also vor einer eventuellen Anklage, Akteneinsicht zu gewähren. Da fällt es einem schon schwer, an reine Nachlässigkeit zu glauben.

Wenigstens das Amtsgericht schickt mir die Akte anstandslos zu.