Wir und der Rest der Welt

Es geht darum, ob mein Mandant pfändbares Einkommen hat. Er verdient 750 Euro netto und hat keine weiteren Einnahmen oder Vermögen. So hat er es angegeben.

Der Anwalt der Gegenseite glaubt das nicht. Belegen kann er seinen Verdacht nicht. Deshalb zieht er seine Lebenserfahrung heran. Diese sage ihm, schreibt er trocken, dass man von so einer „geringen Summe nicht leben kann“.

In Oberkassel (Kanzleisitz) vielleicht nicht.