Totales Rauchverbot wäre zulässig

Der Server des Bundesverfassungsgerichts ist momentan überlastet. Deshalb kein Link zur Original-Pressemitteilung, sondern auf die Zusammenfassung bei Welt online. Alle, die eine rauchfreie Gastronomie zu schätzen wüssten, werden folgende Sätze interessiert lesen:

Nach dem Urteil wäre aber ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten verfassungsgemäß. … Die Länderparlamente müssen bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung schaffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen.

Die Diskussion wird jetzt sicher auch in Richtung eines totalen Rauchverbots entbrennen. Dann könnten die Gastwirte, zumindest die in Nordrhein-Westfalen, aber auch ihre „Raucherclubs“ vergessen, mit denen sie bislang das Rauchverbot umschifft haben.