Die Begriffe P. und N.

Wir hatten eine Frau angeschrieben, weil diese über unsere Mandantin unschöne Dinge behauptet hat. Es antwortet ein Anwalt:

Frau N. bestreitet entschieden, gegenüber Dritten behauptet zu haben, Frau H. sei … . Weiterhin bestreitet sie entschieden, gegenüber Herrn K. behauptet zu haben, … . Um es noch einmal klarzustellen: Die Begriffe P. und N. sind im Zusammenhang mit Ihrer Mandantin nicht verwendet worden. Dies wird auch in Zukunft nicht geschehen.

Aber damit ist das Schreiben nicht zu Ende:

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Für diesen Fall wäre meine Mandantin bereit, die bei Ihnen entstandenen Gebühren von 546,69 € zu übernehmen.

Das ist wohl ein Musterbeispiel anwaltlicher Dialektik.