Buchpreisbindung für E-Books

Die deutschen Buchhändler wollen auch bei E-Books darauf pochen, dass die gesetzliche Buchpreisbindung gilt, heißt es in einer Erklärung des „Börsenvereins des Deutschen Buchhandels„.

Das würde bedeuten: Der Preis für ein rein elektronisch heruntergeladenes Buch könnte zwar günstiger sein als das gedruckte Exemplar im Laden, aber einen Preiswettbewerb der Anbieter dürfte es nicht geben. Flatrate-Angebote, bei denen für einen fixen Preis beliebig viele Bücher heruntergeladen werden können, wären ebenso unmöglich, meint Heise.de.

Über Buchpreisbindung lässt sich herzhaft streiten. Die einen sehen darin ein krassen Verstoß gegen das Prinzip des freien Wettbewerbs; andere meinen, nur so lasse sich das Kulturgut Buch retten. Wer mag, kann sich bei Wikipedia in die Argumente vertiefen.

Kaum zu bestreiten ist aber, dass die Buchpreisbindung schon jetzt immer wieder umgangen wird. Kaufhäuser stellen dafür dann eben Azubis ab, die Bücher mit Buntstiften bemalen oder Eselsohren reindrücken. Dann sind es Mängelexemplare, die nach Belieben verramscht werden dürfen.

Bei E-Books könnte m.E. der Nutzen des Gesetzes, sofern überhaupt anwendbar, noch fraglicher werden – dann nämlich, wenn der Verkäufer seine E-Book-Downloads formal im fernen Ausland anbietet. Nicht nur in China dürfte das deutsche Buchpreisbindungsgesetz schwerlich durchsetzbar sein.

Die Welt sehen – sieben Monate lang

Kurzer Neidbericht aus dem Urlaub. JulyP saß auf dem Hinflug von Frankfurt nach Bangkok (fast) neben mir und erzählte mir, dass sie gerade in diesen Stunden den größten Traum ihres Lebens Wirklichkeit werden lässt. Raus aus Europa. Die Welt sehen. Sieben Monate ist July zunächst unterwegs. Das sind die geplanten Stationen:

1. Tour
23.9. 21:15 Abflug in Frankfurt
24.9. 12:55 Ankunft in Bangkok
24.9. 18:00 Abflug in Bangkok und weiter nach Auckland
25.9. 10:25 Ankunft in Auckland
2. Tour
10.1. 7:50 Abflug in Auckland und Landung in Melbourne um 9:40
10.1. 12.15 Abflug in Melbourne nach Perth (14:20)
3. Tour
15.2. 17:50 Abflug in Perth
15.2. 22:45 Ankunft in Bangkok
4. Tour
16.4. 23:40 Abflug in Bangkok nach Frankfurt (5:30)

JulyP berichtet von ihrer Reise in einem Weblog. Ich bin wirklich gespannt, wie es ihr da draußen ergeht.

Höhere Gewalt

Manche Kuriositäten sind so kurios, dass sich der Eindruck aufdrängt:
Da möchte jemand mit Macht zum Tagesthema in der Blogosphäre werden. Gerade bei einem Online-Unternehmen liegt der Gedanke nahe. Aber selbst wenn es nur ein PR-Gag sein sollte, es ist wenigstens ein guter:

Die Original-AGBs sind hier zu finden. Vielen Dank an den Leser.

Zwei Juristen und eine Entschuldigung

Das war nicht recht. Und es hat Michael Bertrams, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster denn auch geschmerzt. Da hatte doch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem vor zwei Monaten in seiner Abschiedsrede an abweichende Meinungen zu Neo-Nazi-Kundgebungen erinnert. Das OVG hat sie mehrfach verboten. Und diese Verbote hat das Bundesverfassungsgericht immer kassiert, dabei die Meinungs- und Versammlungsfreiheit betont. Hoffmann-Riem schob dem OVG unter, das habe sogar das amtliche Autokennzeichen HH wegen seiner Nähe zum Hitlergruß bei rechtsextremen Demonstrationen überkleben lassen. Falsch. Weswegen jetzt Hoffmann-Riem den Präsidenten in Münster um Entschuldung bat. Der hat sie angenommen. Nachdem er sie bei Hoffmann-Riem einklagen musste. (pbd)

Ombudsmann für Anwälte soll kommen

Bereits ab Frühjahr 2009 könnte es einen bundesweit tätigen Streit-Schlichter für Anwälte und unzufriedene Mandanten geben. Den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes hat heute die Bundesregierung beschlossen. Aus der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

„Mit der neuen Schlichtungsstelle bekommen Rechtsuchende die Möglichkeit, bei Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher „Ombudsmann“- Einrichtungen wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die neue Schlichtungsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie unterscheidet sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und durch die Person des Schlichters, der nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen darf. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Zusammen mit den ortsnahen Vermittlungsangeboten wird die bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung leisten“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ihre Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt. Dem Beirat, der bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben Vertretern der Rechtsanwaltschaft mindestens paritätisch auch Vertreter der Verbraucherverbände und anderer Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des Handwerks oder der Versicherungen) angehören.

Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten freiwillig.

Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigen Beratungen im Parlament kann es im Frühjahr 2009 in Kraft treten.

Sozialstunden in Florida

Klaus Lederer, früherer Vorstandschef der Babcock Borsig AG, ist wegen Insolvenzverschleppung vom Landgericht Duisburg verurteilt worden. Die Babcock Borsig AG hatte im Sommer 2002 Insolvenz angemeldet, wegen der wirtschaftlichen Lage hätte das aber schon einige Monate vorher passieren müssen.
Da Lederer vor Gericht den Vorwurf eingeräumt hat, ist die Verurteilung im Prinzip nicht ungewöhnlich: 18 Monaten Haft auf Bewährung, 250 000 Euro Geldbuße sowie 1000 Sozialstunden als Bewährungsauflage. Nicht alltäglich ist aber, wo Lederer seine Sozialstunden ableisten darf – im US-Sonnenstaat Florida, seiner Wahlheimat.
Sein Anwalt wird in der NRZ mit den Worten zitiert, auch die Justiz müsse global denken, Lederer habe in Deutschland keinen Wohnsitz mehr.
Die Bereitschaft, vor Strafverfahren den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, dürfte solche Rechtsprechung erhöhen.

Derzeit keine Informationen

Man kann auch aus Langeweile bloggen. Wie ich, vom zugigen Bahnsteig 16 des Düsseldorfer Hauptbahnhofs.

Die gute Nachricht zuerst. Man kann sich heute toll online informieren. Zum Beispiel bei der Bahn. Da erfährt man in Echtzeit zuverlässig, ob sich der Zug verspätet.

Die schlechte Nachricht. Was im Internet steht, muss nicht stimmen. Während die Homepage der Bahn 30 Minuten vor Abfahrt meldet, es lägen für die Haltestelle keine aktuellen Informationen vor, erfährt man im Bahnhof, dass der komplette Zug heute ausfällt. Wegen eines Schadens am Triebwagen.

Ich weiß nicht, ob so viele Triebwagen kaputt sind, dass man das gar nicht mehr online melden muss. Froh bin ich allerdings darüber, dass ich etwas zeitlichen Vorlauf eingeplant habe. Mit dem ICE um 17.27 Uhr komme ich immer noch rechtzeitig am Frankfurter Flughafen an.

Derzeit ist noch nichts Nachteiliges über den Triebwagen bekannt.

Wie sich ein Verdacht in Luft auflöst

Für den Krefelder CDU-Fraktionschef Wilfried F. und den früheren Baudezernenten Klaus L. (SPD) beginnt eine neue Zitterpartie. In der Korruptionsaffäre der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wird von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf F. Abgeordnetenbestechung und L. Bestechung vorgworfen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte zwar das Verfahren mit einer strittigen Begründung nicht eröffnet – jetzt aber prüft der 1. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, ob die Entscheidung Bestand hat.

Nein, hat sie nicht, meint der Generalstaatsanwalt. Und nennt einen gewichtigen Grund. Die 1. große Strafkammer habe die „gebotene Gesamtschau aller Indizien“ vermissen lassen. Diese Gesamtschau ergebe einen hinreichenden Tatverdacht. Den hatte auch die Strafkammer zunächst gesehen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen angeregt. Als die Staatsanwaltschaft damit nicht einverstanden war, verkündete der Vorsitzende Rudolf Wolff zu aller Überraschung, es gebe gar keinen derartigen Verdacht mehr.

Ein juristische Dilemma, das nun vom OLG so oder so entschieden werden muss. Kommt der Senat, wie die Strafverfolger hoffen, zu der Meinung, ein Prozess müsse eröffnet werden – dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts, so fordert es die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Seitenhieb auf Rudolf Wollf. Der könne nicht mehr „unvoreingenommen“ verhandeln. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Gruss aus dem Maschinenraum

Aus technischen Gründen habe ich gerade die Anzahl der parallelen Verbindungen pro IP auf den law blog Server massiv nach unten geschraubt. Wenn es Probleme damit geben sollte, bitte kurzer Hinweis hier in die Kommentare.

40 sinnlose Requests pro Sekunde und IP sind nur begrenzt lustig – und ich habe irgendwie keine Lust, dauernd neue Adressen in die Firewall stecken zu müssen.

(mod_evasive ist mein Held des Tages. Nur mal so nebenbei.)