Keine Bewährung für Münchner Abmahnanwalt

Das Landgericht Berlin hat den Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth heute zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Ohne Bewährung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte kann dagegen Revision einlegen.

Näheres weiß heise online.

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