Zwei Juristen und eine Entschuldigung

Das war nicht recht. Und es hat Michael Bertrams, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster denn auch geschmerzt. Da hatte doch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem vor zwei Monaten in seiner Abschiedsrede an abweichende Meinungen zu Neo-Nazi-Kundgebungen erinnert. Das OVG hat sie mehrfach verboten. Und diese Verbote hat das Bundesverfassungsgericht immer kassiert, dabei die Meinungs- und Versammlungsfreiheit betont. Hoffmann-Riem schob dem OVG unter, das habe sogar das amtliche Autokennzeichen HH wegen seiner Nähe zum Hitlergruß bei rechtsextremen Demonstrationen überkleben lassen. Falsch. Weswegen jetzt Hoffmann-Riem den Präsidenten in Münster um Entschuldung bat. Der hat sie angenommen. Nachdem er sie bei Hoffmann-Riem einklagen musste. (pbd)