DNA-Relevanzprüfung

Eine „DNA-Relevanzprüfung“ ist selbst Google bislang unbekannt. Deshalb nehme ich an, dass es eine ganz neue Einrichtigung der Polizei in Niedersachsen ist, nach Abschluss der Ermittlungen routinemäßig ins DNA-Register zu schauen und das in einem Formblatt festzuhalten.

In der „Abverfügung“, mit der die Akten an die Staatsanwaltschaft übersandt werden, findet sich nun der Hinweis auf eine durchgeführte „DNA-Relevanzprüfung“. Es folgen Vorname und Name des Beschuldigten sowie sein Geburtsdstum. Rechts gibt’s ein grau unterlegtes Feld. Darin steht in meinem Fall: „keine DNA-Relevanz“.

Im Verfahren selbst geht es übrigens um eine angebliche Beleidigung in Form des herabsetzenden Duzens. Es gibt keinerlei Zweifel, wer die beteiligten Personen sind.

Zweifel gibt es allerdings, was die Abfrage in einem solchen Fall überhaupt soll.

Nachtrag: Ich habe bei der Polizei nachgefragt. Das Formular hat eine andere Bedeutung. Der Vermerk soll dokumentieren, dass sich der Polizeibeamte Gedanken darüber gemacht hat, ob er eine DNA-Probe anordnen muss. „Keine DNA-Relevanz“ bedeutet demnach, dass die Voraussetzungen für eine DNA-Probe verneint werden.