Was sonst nicht im Protokoll steht

Das Wuppertaler Landgericht kann ein Mordgeständnis nicht verwerten, das ein 20-Jähriger in einem Polizeiverhör abgelegt hat. Die Methoden der Friedberger Polizisten, die den Verdächtigen befragten, sind nach Auffassung der Richter rechtsstaatswidrig, berichtet hr-online:

Bei der auf DVD dokumentierten über zehnstündigen Vernehmung hatte der 20-Jährige sich 38 Mal vergeblich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, bevor er schließlich doch ein Geständnis ablegte. In elf Fällen hatte er angegeben, nichts sagen zu wollen, in 27 Fällen wählte er die Variante, nichts ohne einen Anwalt sagen zu wollen.

Das Gericht kritisierte zudem, dass die Polizisten dem Mann das Geständnis mit falschen Angaben entlockten. Ihm drohten nur zehn Jahre Haft und nicht „lebenslang“, hatten sie dem 20-Jährigen gesagt.

Eines kann man den Beamten zu Gute halten. Sie haben die Verfahrensverstöße auf Video dokumentiert. In einem schriftlichen Protokoll hätte seeeeeehr wenig davon gestanden.

(Danke an Marc W. für den Link)