Uns hört keiner zu

Ich muss jetzt erst mal nach Frankfurt. Am Gate A 72 des Düsseldorfer Flughafens bin ich der einzige Touri unter Anzugträgern. Neben mir telefoniert einer gerade laut. Sehr wichtig. „Das kannst du mir ruhig jetzt sagen“, nölt er. „Uns hört doch keiner zu.“

Das erinnert mich an einen mittlerweile abgeschlossenen Fall. Ich habe dem Mandanten zwei Aktenornder mit in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Protokolle all seiner Telefonate in den letzten zwei Monaten. Er blätterte kurz, las seine eigenen Worte und sagte dann:

Die können mich nicht abgehört haben. Ich habe doch immer die Rufnummer unterdrückt.

Weihnachten nicht zu Hause

Es gibt mal wieder eine kleine Programmänderung. Ich begebe mich in Gefilde, in denen es deutlich wärmer ist und man mit Weihnachten auch nicht so viel am Hut hat.

Ab morgen übernimmt Andreas Kunze die Rubrik Information und Unterhaltung. Ich bin offiziell ab dem 2. Januar 2009 wieder an Bord. Allerdings werde ich mich sicher mal melden.

Bis dahin.

KByte zum Wucherpreis

Ich schlage vor, dass Mobiltelefone wie dieses hier nur noch mit Warnhinweis ausgeliefert werden:

Achtung, dieses Telefon kann zwar auch das Internet anzeigen und E-Mails versenden. Aber probieren Sie dies nur aus, wenn Sie einen Datentarif gebucht haben. Schon das bloße Aufrufen einiger Internetseiten zu Testzwecken kann ansonsten erhebliche Kosten verursachen.

Ein paar Blicke auf law blog, Google Reader, Playboy und Spiegel online kosteten mich jetzt 41 Euro. Dafür kann ich mit der Datenkarte, die allerdings im UMTS-Stick fürs Notebook ist, in zwei Monaten 600 MB verballern. Und selbst das ist ja nicht gerade preiswert, wie schon neulich angemerkt.

Kahlschlagpläne per Blog

Normalerweise sind Kahlschlagpläne geheime Kommandosache. Die WAZ-Gruppe geht einen anderen Weg. Ihr aktuelles, radikales Stellenabbauprogramm für die Redaktionen ist als PDF abrufbar.

Die Geschäftsleitung hat überdies ein eigenes Blog ins Leben gerufen, um ihre Position zu präsentieren. In der Blogroll finden sich übrigens auch die Seiten der Betroffenen und Kritiker, so zum Beispiel das WAZ-Protestblog.

Jedenfalls mal ein anderer Weg als die aalglatte Kommunikation vieler anderer Unternehmen in vergleichbarer Situation.

Was sonst nicht im Protokoll steht

Das Wuppertaler Landgericht kann ein Mordgeständnis nicht verwerten, das ein 20-Jähriger in einem Polizeiverhör abgelegt hat. Die Methoden der Friedberger Polizisten, die den Verdächtigen befragten, sind nach Auffassung der Richter rechtsstaatswidrig, berichtet hr-online:

Bei der auf DVD dokumentierten über zehnstündigen Vernehmung hatte der 20-Jährige sich 38 Mal vergeblich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, bevor er schließlich doch ein Geständnis ablegte. In elf Fällen hatte er angegeben, nichts sagen zu wollen, in 27 Fällen wählte er die Variante, nichts ohne einen Anwalt sagen zu wollen.

Das Gericht kritisierte zudem, dass die Polizisten dem Mann das Geständnis mit falschen Angaben entlockten. Ihm drohten nur zehn Jahre Haft und nicht „lebenslang“, hatten sie dem 20-Jährigen gesagt.

Eines kann man den Beamten zu Gute halten. Sie haben die Verfahrensverstöße auf Video dokumentiert. In einem schriftlichen Protokoll hätte seeeeeehr wenig davon gestanden.

(Danke an Marc W. für den Link)

Gerichtsreporter müssen Laptop draußen lassen

Der Holzklotzfall wird immer mehr zu einem Showdown zwischen dem Gericht und der anwesenden Presse. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Anordnung bestätigte, wonach der Angeklagte nur verpixelt gezeigt werden darf, ging es jetzt um das Handwerkszeug von Journalisten.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte einen Antrag eines Journalisten im Holzklotzfall auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, ein sitzungspolizeiliches Verbot des Vorsitzenden der 5. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg aufzuheben, wonach die Benutzung von Laptops und Notebooks im Sitzungssaal nicht zugelassen wird.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist durch den Ausschluss von Laptops nicht zu befürchten, denn dadurch wird die Berichterstattung nicht nachhaltig erschwert. Weder wird der Zugang der Medienorgane zur Gerichtsverhandlung eingeschränkt, noch hängt die Presseberichterstattung inhaltlich oder sonst entscheidend davon ab,
dass Laptops zugelassen werden.

Zwar stellt, so das Gericht, die Untersagung der Benutzung eines Laptops in einer Hauptverhandlung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des erheblichen öffentlichen Interesses an
diesem Strafverfahren, keine nur marginale Einschränkung der Tätigkeit von Journalisten dar. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass moderne Laptops teils über Kameras und Mikrofone verfügen, deren – § 169 Satz 2 GVG zuwider laufende – Verwendung während der mündlichen Verhandlung sich kaum kontrollieren ließe.

23 Fragen, keine Antworten

23 Fragen sind es. Mit denen wollten gestern SPD und die Grünen im Umweltausschuss des Landtages von Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) wissen: Welche Zusammenarbeit gab es zwischen ihm und der Justiz im Strafverfahren gegen den Ex-Ministeriumsabteilungsleiter Harald F. (Grüne)? Denn gegen den soll Uhlenberg, so die Opposition, die Ermittlungen angeheizt haben.

„Ich habe keinen Einfluß genommen“, beteuerte der Minister mehrfach, blieb aber konkrete Antworten schuldig. Und berief sich dabei auf die (noch) laufenden Ermittlungen. Er warf der Opposition vor, ein „absurdes Verfahren“ zu inzsenieren, bei dem er nicht mitspiele. „Wir wollen eine Sachaufklärung“, entgegnete die umweltpolitische Sprecherin der SPD. „Sie aber wollen uns nicht informieren“, sagte Svenja Schulze, „und erzwingen damit geradezu einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss“.

Ihr Kollege Johannes Remmel von den Grünen hakte beim Minister nach: „Sind Sie bereit, unsere Fragen zu beantworten? Und falls ja: wann?“ Uhlenberg wich wieder aus; er habe ausführlich das Parlament informiert, obwohl strafrechtlich noch ermittelt werde. Wenigstens Uhlenbergs Staatssekretär Alexander Schink rang sich die Aussage ab: „Wir haben F. nicht aus politischen Gründen in das Strafverfahren hineingezogen.“

Erst kürzlich hatte er bestritten, F. wegen „freihändiger Vergaben von Forschungsaufträgen“ angezeigt zu haben. Eine enstprechende, vorhandene Strafanzeige sei in Wirklichkeit „keine Aussage des Ministeriums, sondern ein Protokoll nach Gesprächen mit Beamten des Landeskriminalamtes“. Zu dem indirekten Vorwurf, das LKA habe im vorauseilendem Gehorsam gehandelt, gab es von dort „momentan keine Stellungnahme“.

Auf die Fragen, ob und wie genau das Ministerium das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wuppertal angespornt hat, fehlen nach wie vor 23 Antworten. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Unmögliches möglich

Die Firma notebooksbilliger.de setzt sich für ihre Kunden ein. Sie macht sogar Unmögliches möglich. Auf der Auftragsbestätigung findet sich folgender Text:

Wir behalten uns die Erfüllung bei Unmöglichkeit der Leistung vor. Es gelten unsere AGB.

Womöglich fehlte aber auch nur das Kleingeld für einen Vertragsjuristen.

(Danke an J. Breyer für die Kopie)

Unausgewertet zurück

Die Strafanzeige kam von einschlägig bekannten Anwälten. Sie warfen meinem Mandanten vor, in einer Internettauschbörse einen (!) pornografischen Film angeboten haben. Während andere Staatsanwälte und Gerichte bei solchen Anzeigen längst abwinkten und die Verfahren einstellten, erließ das hier zuständige Amtsgericht im März 2008 einen Durchsuchungsbeschluss.

Die Polizei kam Wochen später und sackte die gesamte Hardware ein. Es ging einige Zeit ins Land, während meine Beschwerden gegen die Beschlagnahme und den Durchsuchungsbeschluss wohl in Aktenstapeln lagen. Ich unternahm einige Anläufe, die zuständige Staatsanwältin von der Unverhältnismäßigkeit ihres Handelns zu überzeugen. Aber sie bestand darauf, dass die Computer komplett ausgewertet werden.

Mir blieb nichts anderes übrig, als nicht nur wiederholt auf die aktuellen Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft zu pochen. Sondern letztlich auch zu verlangen, dass der Vorgang dem Leiter der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Natürlich nur für den Fall, dass die Staatsanwältin weiter der Meinung ist, sie müsse sich nicht an Weisungen von oben halten.

Ich weiß nicht, ob sie die Akte wirklich weitergeleitet hat. Vielleicht hat sie auch selbst die Notbremse gezogen. Jedenfalls kam jetzt die lapidare Nachricht, das Verfahren sei eingestellt. Und die Poliziei sei angewiesen, die Computer unausgewertet zurückzugeben.

Das Tonband lebt

Vor Anachronismen ist niemand gefeit. Mir fiel gerade einer auf. Unser Diktatsystem ist noch analog. Das ist wohl ungefähr so schick, wie wenn man mit einem Walkman in der Vielfliegerlounge sitzt.

Allerdings funktioniert das Bandsystem von Grundig tadellos, auch wenn im Laufe der Jahre etliche ausgenudelte Handdiktiergeräte und auch einige Abspielstationen ausgetauscht wurden. Vorhin ist jedoch seit urlanger Zeit mal wieder ein bereits besprochenes Band kaputt gegangen. Zum Glück nur ein kurzes Schreiben.

Vielleicht notiere ich digitales Diktieren mal als Projekt für 2009.

Weihnachten daheim – oder im Gefängnis

Ermittlungsrichter haben viel zu tun. Deshalb können sie oft gar nicht anders, als die Zweiwochenfrist für Haftprüfungen auszuschöpfen.

Deshalb finde ich es besonders nett, dass ein Haftrichter meiner Bitte gefolgt ist, eine Haftprüfung mit mündlicher Verhandlung bis spätestens 11. Dezember durchzuführen. Danach kann ich nicht und hätte einen anderen Strafverteidiger schicken müssen.

An sich hätte der Richter bis zum 17. Dezember Zeit gehabt. Aber gestern kam die Ladung auf den 11. Das ist eine freundliche Geste. Natüüüüüüüürlich werde ich nicht übermütig und schließe, dass meine Argumente gegen die Haftgründe vielleicht sogar als stichhaltig angesehen werden. Dann dürfte mein Mandant womöglich erst mal nach Hause.

Seine hochschwangere Frau wäre aber schon glücklich, wenn sie Weihnachten mit den beiden Kindern nicht alleine wäre.

Auf Zeit gespielt

Die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners schreibt:

Bitte teilen Sie uns mit, ob an dem Fahrzeug Ihres Mandanten Vor- oder Altschäden vorlagen.

Antwort:

Ihre Nachfrage irritiert uns. Sie haben extra einen Sachverständigen geschickt, der das Fahrzeug nachbesichtigt hat. Hierbei hat unser Mandant auch alle Fragen nach Vorschäden beantwortet und Unterlagen ausgehändigt, soweit der Sachverständige hierüber noch nicht verfügte.

Wir sehen keinen Grund, das jetzt alles zu wiederholen. Dies gilt umso mehr, als die Besichtigung schon wieder Wochen zurückliegt, ohne dass wir von Ihnen gehört haben.

Bitte zahlen Sie uns nun bis spätestens 12. Dezember 2008 den vom Sachverständigen unseres Mandanten ermittelten Entschädigungsbetrag. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werden wir unserem Mandanten raten, gerichtlich vorzugehen.

Durch die Bank wird bei Unfallschäden nur noch auf Zeit gespielt, das ist nicht mehr schön.