Heuchler

„Damit Sie schnell über die Entschädigung verfügen können, erhalten Sie den beigefügten Verrechnungsscheck.“

Versicherungen, die so was schreiben, sind doch nicht ganz dicht. Haben die überhaupt eine Vorstellung davon, was für ein Aufwand jede Scheck-Einlösung bedeutet? Natürlich haben sie. Die wahren Motive sind auch nicht im Sinn des Kunden oder seines Anwalts.

Elende Heuchler.

Widerspruch!

Der Gegner hat den Prozess verloren. Jetzt schreibt er ans Gericht:

Ich habe den Kostenfestsetzungsantrag der Anwälte Vetter & Mertens erhalten, der Betrag beläuft sich auf die Hälfte der eigentlichen Forderung! Dieser Kostennote widerspreche ich.

Das ist ein Problem bei relativ niedrigen Streitwerten. Die Anwalts- und Gerichtskosten erreichen dann mitunter fast die Hauptforderung. Daran kann ich aber auch nichts ändern. Das Gericht wird es, so hoffe ich, auch nicht versuchen.

Richter, nur eingeschränkt bereit

Einem Schreiben der Staatsanwalschaft Heidelberg entnehme ich folgendes:

Nach den Regeln für den Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Heidelberg entscheidet der Bereitschaftsrichter eigenverantwortlich, ob er das Mobiltelefon zur Nachtzeit angeschaltet lässt oder nicht.

In meinem Fall hatte die Bereitschaftsrichterin ihr Mobiltelefon ausgeschaltet. Deshalb ordnete der Staatsanwalt eigenständig eine Durchsuchung an.

Wir halten fest: Es gibt Bereitschaftsrichter, die dann doch nicht bereitstehen, weil sie das Diensthandy ausschalten dürfen.

Man lernt nicht aus.

Mit Empörung lässt sich nicht gewinnen

Leider kann ich nicht nur erfreuliche Auskünfte geben. So zum Beispiel jenem Mandanten, der unbedingt Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts einlegen wollte. Darin war er zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt worden und empfand das als schreiendes Unrecht.

Nun ja. Ich habe die Gerichtsakte gelesen. Das Urteil war gut begründet; das Ergebnis entsprach der Sach- und Rechtslage. Auch in zwei Besprechungen gelang es dem Mandanten nicht, mir neue Gesichtspunkte zu vermitteln. Wenn man akzeptiert, dass sich mit Empörung normalerweise kein Prozess gewinnen lässt. Sonst hätten wir natürlich gar nicht verlieren können.

Ich sagte ehrlich, die Sache ist aussichtslos. Er war sauer und wollte einen anderen Anwalt beauftragen. Zeit war genug.

Jetzt erhalte ich vom Landgericht die Mitteilung, die Berufung sei nicht rechtzeitig begründet worden. Entweder ist der Mandant meinem Rat doch noch stillschweigend gefolgt. Oder er hat keinen Anwalt gefunden, der sich so weit verbiegen will.

Kann mich nicht entscheiden, welche Möglichkeit wahrscheinlicher ist.

Dritter Versuch

Ein Mandant, dem ich schon zweimal einen Strafaufschub verschafft habe, lässt sich ab sofort von einer Anwältin vertreten.

Für den dritten Versuch, nehme ich an.

Kaaaaaaaalt

In der Unfallmitteilung der Polizei stimmt so einiges nicht. Das Kennzeichen des Wagen meiner Mandantin endet nicht auf 27, sondern auf 22. Das Auto ist auch kein Seat, sondern ein Alfa Romeo.

Aber am 10. Januar war es ja auch kaaaaaaaalt.

Gerundet

Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

Die Geschäftswertfestsetzung beruht auf … Das Gericht hat hierbei die jährlichen laufenden Gebühren, die … derzeit 790,62 € betragen, abgerundet auf 800,00 €, berücksichtigt.

Unterschrift

Der entwürdigendste Teil eines Termins beim Haftrichter ist immer, wenn der Beschuldigte das Protokoll unterschreiben soll.

Mit gefesselten Händen ist das nicht leicht.

Happy End im Kontenblatt

Der Fall war gelöst. Ich hatte der Mandantin die Rechnung geschickt. Nach einiger Zeit meldete sich eine Rechtsschutzversicherung und bat um die Unterlagen. Die Papiere sandte ich brav hin, obwohl klar war, dass die Sache nicht zum versicherten Risiko gehört.

Nach Wochen frage ich bei der Rechtsschutzversicherung an und erfahre: „Wir haben aus Kulanz die Hälfte des Rechnungsbetrages an unsere Versicherungsnehmerin überwiesen.“

Üblich wäre eigentlich Zahlung an uns. Ich nehme stark an, die Mandantin hat der Versicherung gesagt, sie werde die Rechnung selbst zahlen. Wahrscheinlich hat sie es dann nur „vergessen“.

Nun hoffe ich auf ein Happy End im Kontenblatt. Sicher scheint es micht mehr.

Nicht der hiesige Fall

Aus einem Schreiben des Amtsgerichts:

Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Verteidigungsschrift vom 9. Januar 2009 den hiesigen Fall betrifft.

Ups, Aktenzeichen verwechselt. Immerhin geht es in beiden Sachen um denselben Mandanten.

Minuten-Termine

Vorhin meine Pflichtverteidiger-Gebühren in einer bemerkenswerten Sache abgerechnet. Der Mandant war einmal am Amtsgericht nicht erschienen. Zweimal fehlte er vor dem Landgericht, das über die Berufung verhandeln wollte.

War meist nicht seine Schuld. Es gab Probleme mit den Ladungen. Eimal war er, glaube ich mich zu erinnern, auch kurzfristig erkrankt.

Macht ingesamt fünf Hauptverhandlungstage. Drei dauerten nur nur einige Minuten. Sie werden aber mit den Pauschalsätzen so vergütet, als hätte eine „richtige “ Hauptverhandlung stattgefunden.

So was könnte ruhig öfter passieren, rein betriebswirtschaftlich gesehen.