Spitzen-Einlassung

Das Frankfurter Landgericht hat einen Priester freigesprochen, der einen Strichjungen in den Penis gebissen hatte. Der ursprüngliche Vorwurf der Körperverletzung konnte nicht aufrecht erhalten werden, denn der Geistliche soll in Notwehr gehandelt haben, berichtet Spiegel online.

Der Leser, der mich auf den Link aufmerksam machte, fasst die Geschehnisse so zusammen:

Aus Notwehr hat der Priester dem Stricher in den Pippimann gebissen, weil der böse Stricher dem Priester das Handy in einer Kneipe gemopst hat und das Telefon nur gegen einen Blowjob wieder herausrücken wollte. Spitzen-Einlassung.

Dem schließe ich mich an.