Ein Tag früher

Wie es aussieht, hat der Richter einen Hauptverhandlungstermin mit dem Sekretariat abgesprochen. Jetzt, nach fast zwei Wochen, kommt die Ladung – auf den folgenden Tag.

Da fragt man sich natürlich, was die Absprache überhaupt soll. Am folgenden Tag hätte ich nämlich schon vor zwei Wochen nicht gekonnt und muss jetzt Verlegung des Termins beantragen.

Mir persönlich wäre natürlich ein Tag früher recht, denn den habe ich mir ja freigehalten. Aber ich vermute stark, da kann der Richter nicht…

Bundespolizei: Mahnwache für mehr Geld

Die Gewerkschaft der Polizei ist mit den Zuschlägen unzufrieden, die Bundespolizisten nachts und an Wochenenden erhalten. Sie ist der Meinung, nur für fünf Euro extra die Stunde sei es ihren Mitgliedern zumutbar, zu „ungünstigen Zeiten“ Tag und Nacht und bei Wind und Wetter ihren Kopf hinzuhalten und ihre Gesundheit und ihr Leben zu riskieren. So die Selbsteinschätzung.

Ich persönlich höre eher, dass die Tätigkeit der Bundespolizisten sich darauf beschränkt, Langeweile im Hauptbahnhof zu schieben, ab und zu bevorzugt dunkelhäutige Menschen zu kontrollieren, die Festnahme eines Deo-Diebs im DM-Markt per Pressemitteilung als Fahndungserfolg zu feiern und fleißig Anzeigen wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ zu schreiben. Aber das ist nur die subjektive Wahrnehmung eines Strafverteidigers.

Wie nun demonstriert die Bundespolizei für ihre Forderungen?

Spricht Sie beim Dienstherrn vor?

Organisiert sie eine Demo?

Nein, unter einer Mahnwache läuft nichts.

Um rege Anteilnahme wird gebeten.

Alles in 140 Zeichen: iPhone

* Hatte einen Parkzettel bis 11.23. Kam um 11.46 aus dem Gericht. Kein Strafzettel. Anarchie in Krefeld?

* Hamburg. Kripo-Beamte fühlten sich mitunter als halbe Kerle. Vorbei. Auch sie kriegen nun Teleskopschlagstöcke. http://tinyurl.com/dresche

* „Für die SIM-Karte fällt ein Pfand von 30 Euro an.“ Gut! SIM-Karten haben lang genug unsere Straßen verschandelt. http://tinyurl.com/leergut

* Mandant wird vorgeworfen, „Teenage Mutant Ninja Turtles“ in einer Tauschbörse angeboten zu haben. Wer will das sehen, außer Logistep?

* Mg-Tabletten sind mit Schellack überzogen. 1a biologisch. Man muss nur das Bild kackender Läuse verdrängen. http://tinyurl.com/biobio

* Richterin zu ihrem iPhone gratuliert. Es war ein schön gestyltes Stempelkissen.

(Recycled from Twitter)

100 % sicher

Werbeschreiben der ING DiBa:

Absolut sicher:

Wir sind eine deutsche Bank und freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Damit ist Ihr Geld zu 100 % sicher.

Schon vor der Finanzkrise war der Spruch ein Witz. Mitten drin klingt er allenfalls komisch.

Internetwache ohne Internet

Die Strafanzeige gegen Rechtsanwältin Katja Günther habe ich geschwind über die Internetwache NRW erstattet.

Schon heute morgen meldet sich ein Polizeibeamter per Mail. Er bestätigt den Eingang der Anzeige. Ich hatte im vorhandenen Feld „Link“ brav einen Link zum Beitrag im law blog gesetzt. Der Polizist bittet mich jetzt, den Inhalt hinter dem Link für ihn zu kopieren und nochmals per Mail zu senden.

Begründung: Der Link kann „aus unserem System heraus nicht geöffnet werden“.

Ausgerechnet die Internetwache hat also keinen freien Zugang zum Internet? Was machen die Beamten denn, wenn wirklich mal Hinweise auf bevorstehende Gewalttaten oder Selbstmorde eingehen?

Womöglich rennen sie rüber ins Internetcafé.

Wie war das – vor 32 Jahren?

Das Gericht erwägt der Frage nachzugehen, ob eine „Zusatzvereinbarung“ zum Mietvertrag individuell ausgehandelt wurde. Oder ob es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt.

Der Vertrag ist aus dem Jahr 1977.

Die Vernehmung der Zeugen wird bestimmt interessant. So denn noch möglich.

Habe ich Katja G. betrogen?

Erst gestern hatte ich mich zu der Münchner Rechtsanwältin Katja Günther geäußert. Nun erreicht mich ihre nächste Nachricht, diesmal per Mail:

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Udo Vetter,

wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht beglichen wurde.

Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht, den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren. Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet. Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:

http://83.141.2.195/?dc=hn8rxfqzwsxyfb4hq64s

Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, richten Sie ihre E-Mail bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de

Hochachtungsvoll

Katja Günther
Rechtsanwältin

Öfter mal was Neues, gähn. Überlege, ob ich es mal mit einer Anzeige wegen versuchter Nötigung bzw. Erpressung versuche.

Habe die Anzeige erstattet.

Für alle Fälle: Interner Link zur „Mahnung“

Vorhang auf für das Gericht

Der Fall Zumwinkel.

Fällt nur mir was auf?

Im Vorfeld war davon die Rede, die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung zugesagt, im Falle eines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu plädieren. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum wurde in diversen Medien mit dem Satz zitiert, es sei unüblich, dass Gerichte über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen.

Das Landgericht Bochum beraumt für die Hauptverhandlung zwei Tage an. Offensichtlich ist dem Gericht zumindest bekannt, dass Zumwinkel gestehen wird. Denn ansonsten käme man mit zwei Verhandlungstagen nicht hin. Sicher nicht.

Der ehemalige Postchef kommt zum Gericht. Nach der Mittagspause legt er die Karten auf den Tisch. Er vergibt damit insbesondere die Möglichkeit, ein Verwertungsverbot der Beweismittel geltend zu machen, die ja durch anrüchiges staatliches Handeln erlangt wurden. Er lässt gleichzeitig jede Chance fahren, dass man ihm vielleicht doch nicht alles nachweisen kann. Und jede Gelegenheit, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.

Vorhang auf für das Gericht:

Der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, widersprach jedoch Spekulationen, es habe Absprachen über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gegeben. „Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gibt es nicht.“ Und er fügte hinzu: „Dieses Verfahren wird genauso geführt wie jedes andere.“

Es mag vielleicht kein Papier geben, auf dem eine Absprache festgehalten ist. Aber das ist auch nicht üblich. Ich kann mir nach dem bisherigen Ablauf allerdings nicht vorstellen, dass es keine wechselseitigen Signale gegeben hat, welche die Weichen in eine ganz bestimmte Richtung stellten. Es ist dann mitunter Sache und Risiko des Angeklagten, auf diese Signale zu vertrauen und die Vorleistung in Form des Geständnisses zu erbringen.

Neu ist mir nur, dass dieses stillschweigende Verstehen keine Absprache wäre. Aber man lernt halt immer dazu.

Sogar vom Schmierentheater.

Zum Thema: Ausgang des Verfahrens scheint programmiert

Überfälliges Ping Pong

Ich weiß nicht, wer beim Großinkasso infoscore die Texte schreibt. Aber das ist schon fast Poesie, im Zweiwochentakt:

1. Schreiben: … nachfolgend erhalten Sie eine Forderungsaufstellung, da uns die Gläubigerin mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt hat.

2. Schreiben: … bestimmt ist Ihnen nicht entgangen, dass der Ihrer Gläubigerin zustehende Betrag nicht gezahlt ist. … Anderenfalls sind wir gezwungen, ohne erneute Anmahnung, die Angelegenheit an Rechtsanwälte zu übergeben, welche dann gerichtlich gegen Sie vorgehen werden.

Bemerkenswert: Die „Gläubigerin“ hatte zunächst Rechtsanwälte eingeschaltet, nämlich eine auf Massenabmahnungen spezialisierte Kanzlei. Diese Anwälte stießen beim Mandanten auf Granit. Sie gaben dann die Angelegenheit an infoscore. Sollte infoscore keinen Erfolg haben, was garantiert der Fall sein wird, kommen nun also wieder Anwälte ins Spiel.

Was für ein Szenario. Stellen die Beteiligten dieses absurde Ping Pong dem Auftraggeber eigentlich in Rechnung? Und merkt der nichts?

Ich mache einen Vorschlag

Meine Freunde bei HealthCity (Vorgeschichte) gehen auf Tauchstation. Nachdem ich einige Irrtümer über die angebliche „Kündigung“ ausgeräumt habe, ist Sendepause.

Ich hake deshalb nach:

Sehr geehrte Frau S.,

in meiner letzten Mail hatte ich Ihnen erklärt, dass die auch von Ihnen einzuhaltende Kündigungsfrist der 31. Juli 2009 ist. Die Sach- und Rechtslage ist klar.

Bis auf die Art und Weise der Preiserhöhung bin ich mit dem Studio zufrieden. Ich mache daher folgenden Vorschlag:

1. Ich zahle ab dem 1. August 2009 einen Monatsbeitrag von xx,xx €.
2. Ansonsten bleibt der Vertrag unverändert.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie hiermit einverstanden sind.

Ansonsten informieren Sie mich bitte darüber, ob Sie an Ihrer Auffassung festhalten, den Vertrag zum 28. Februar 2009 wirksam gekündigt zu haben. In diesem Fall gehe ich davon aus, ab dem 1. März 2009 keinen Zutritt mehr zu erhalten.

Für diesen Fall würde ich sofort eine Feststellungsklage beim Amtsgericht einreichen, um Ihre „Kündigung“ für unwirksam erklären zu lassen.

Ich erbitte Ihre Antwort bis zum 27. Januar 2009. Sollte bis dahin keine Stellungnahme vorliegen, werde ich die gerichtliche Klärung herbeiführen.

Man beachte den Vergleichsvorschlag. Signalisiert dem Richter, wem er die Belästigung mit so einer Lappalie letztlich zu verdanken hat.

Hoher Schaden

Ein Mandant hatte einen Verkehrsunfall. Er war schuld. Der Schaden seeeehr hoch. Die Haftpflichtversicherung stufte ihn etliche Klassen zurück. Weit mehr, als er erwartet hatte. Telefonische Auskunft: „Das liegt an der Höhe des Schadens.“

Richtet sich der Rabattverlust wirklich nach dem Betrag, den die Autoversicherung zahlen musste? Ich dachte bisher, es kommt nur auf die Zahl der Unfälle an, wobei die Versicherer ihre Rückstufungstabelle selbst gestalten können.

Da wir das Thema nur beiläufig streiften, will der Mandant zunächst mal selbst googeln und mir Bescheid sagen. Rechtsberatung mal andersrum.

Erstes Blog auf dem Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien fühlt sich auch für Weblogs zuständig. Sie hat ein Blog indiziert, das Magersucht verherrlichen soll. Dies ist im Beck-Blog nachzulesen.

Die Indizierung bewirkt, dass die Inhalte Minderjährigen nicht mehr zugänglich sein dürfen (Wikipedia). Der Blogbetreiber müsste also eine wirksame Altersverifikation (Passswortschutz und PostIdent) einbauen, wenn er weitermachen will.

Nachtrag: Spreeblick veröffentlicht die Entscheidung der Bundesprüfstelle.

Bericht auf heise online