Abmeldung muss sein

Ein Mandant ist versetzt worden. Er arbeitet nun 150 Kilometer von seinem bisherigen Wohnort entfernt. Logischerweise kann er nicht mehr ins Sportstudio.

Das Studio ist auch bereit, den Vertrag aufzulösen. Oder zumindest bis auf weiteres ruhend zu stellen. Aber nur gegen eine Meldebestätigung. Dumm nur, dass der Arbeitgeber meinen Mandanten vorerst in einem Hotel untergebracht hat – und das auch schriftlich bestätigt.

Ich könnte das mit der Meldebescheinigung ja noch verstehen, wenn im Vertrag etwas von „beruflich bedingtem Umzug“ stünde. Das Studio billigt das Kündigungsrecht aber ausdrücklich schon bei, ich zitiere die Klausel wörtlich, „berufsbedingter Ortsabwesenheit“ zu.

Dass sich jemand nicht an seine eigenen Klauseln halten will, ist mir neu. Na ja, so ganz neu allerdings doch nicht.