Hochgekrempelte Hosen

Zitat aus einer Ermittlungsakte:

Auffallend ist, dass der Zeuge angibt, dass der Täter eine hochgekrempelte Hose trug. Auf einer dem Zeugen nicht vorgelegten erkennungsdienstlichen Aufnahme aus dem Jahr 2004 trägt der identifizierte Herr. M. ebenfalls eine hochgekrempelte Hose, was den Tatverdacht erhärtet.

Das Gesicht des „identifizierten“ Herrn M. hat der Zeuge am Tattag übrigens gar nicht gesehen. Er will ihn erst am Tag nach dem möglichen Autoaufbruch an einer Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof (!) anhand der gleichen Kleidung wiedererkannt haben; erst da habe er das Gesicht gesehen.

Aber wir haben ja die hochgekrempelten Hosen!

Bei dieser erdrückenden Beweislage wird sich der Staatsanwalt wohl auch nicht davon abschrecken lassen, dass mein heute 23-jähriger Mandant heute ganz anders aussieht als vor fünf Jahren und dass bei einer Hausdurchsuchung kein Diebesgut gefunden wurde.

Übrigens auch keine hochgekrempelten Hosen. Hierbei bleibt allerdings unklar, ob die Polizisten danach gesucht haben. Angeboten hätte es sich ja…