Staatsanwalt lässt Beweismittel „löschen“

In der Affäre um den, wie mehrfach berichet, geschassten Ex-Abteilungsleiter des NRW-Umweltministeriums Harald F. haben SPD und Grüne einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragt. Ob dieser Ausschuss überhaupt in die Tiefen des Strafverfahrens schauen kann, ist höchst fraglich.

Gerade zum heiklen Bereich – der Telekommunikationsüberwachung auch von Landtagsabgeordneten und Journalisten – hat der zuständige Oberstaatsanwalt Ralf Meyer bereits am 24. November 2008 dem Landeskriminalamt einen Vernichtungsauftrag erteilt. Wörtlich heißt es: „Ich bitte unverzüglich sämtliche Daten, Beweissicherungsdatenträger und die schriftlichen Dokumentationen in den TKÜ-Sonderbänden – soweit erstellt -, die im Rahmen der TKÜ-Maßnahmen angefallen sind, zu löschen.“

Das Landeskriminalamt reagierte gut eine Woche später prompt: „Nach Verfügung der StA Wuppertal vom 24.11.2008 zur Vernichtung bzw. Löschung sämtlicher Daten, Beweissicherungsdatenträger und schriftliche Dokumentationen in den TKÜ-Sonderbänden wurden die betreffenden Unterlagen und Datenträger vernichtet bzw. gelöscht.“

Unterdessen spitzt sich der Streit um die Einstellung des Ermittlungsverfahren zwischen der ermitteltenden Staatsanwaltschaft Wuppertal und ihrer Aufsichtsbehörde zu. „Die Geschichte ist gestorben“, zieht ein leitender Beamter der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bereits die Bilanz.

Sein Kollege in Wuppertzal widerspricht heftig: „Unsere Ermittlungen werden sich wenigstens noch über die Sommerpause erstrecken“. Dabei gehe es auch nicht darum, ob Herr F. nur Pommes Frites oder doch auch Schnitzel gegessen hat – es gehe bei Spesenabrechnungen um Differenzen bis zu 300 Euro: „Das alles ist kein Pappenstiel.“ (pbd)