Reingelegt

Eigentlich sollte es ein schöner Betriebsausflug werden. Doch der endete für die Firma, die wir vertreten, im Desaster. Einzelheiten spare ich mir. Nach einigem Hin und Her einigten wir uns mit dem Veranstalter des Betriebsausflugs, dass er 500,00 € erstattet. Außerdem unsere Anwaltsgebühren. Letztere in stolzer Höhe von 96,03 €.

Ich hatte nichts gegen den Vorschlag der Ansprechpartnerin einzuwenden, dass die Anwaltsgebühren an uns, der Schadensersatz direkt an die Mandantin gezahlt werden. Die 96,03 € waren dann auch nach einigen Tagen auf unserem Konto.

Nun, einige Monate später, fragt die Mandantin bei uns nach den 500,00 €. Sie hat nämlich noch nichts erhalten. Wir haben das Geld auch nicht. Also hat die Gegenseite wohl einfach nicht überwiesen. Ich nehme mal an in der Hoffnung, dass Gras über die Sache wächst – vor allem weil der Anwalt, der seine Gebühren gebucht hat, möglicherweise zufrieden ist.

Das Böse lauert halt überall – ich muss es kurz mal vergessen haben. Ein Glück allerdings, dass es den Laden noch gibt. Sonst hätte ich wohl in die eigene Kasse greifen müssen.