Köln: Denkmal-Demo verboten

Eine rechtsextreme Gruppierung wollte in Köln gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der NS-Militärjustiz demonstrieren. Das hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) mit der Begründung verboten. Allein der Aufruf zur Demonstration sei „in strafbarer Weise“ darauf ausgerichtet, die Opfer der NS-Militärjustiz „massiv in ihrer Würde herabzusetzen und verächtlich zu machen“ (AZ: 5 B 1265/09).

Das Denkmal soll daran erinnern, dass unter anderem die Tatbestände der Wehrkraftzersetzung und der Desertion in besonderer Weise in den Dienst der nationalsozialistischen Unrechts- und Willkürherrschaft gestellt worden seien und die Bejahung dieser Tatbestände auch in völlig belanglosen Fällen regelmäßig zur Verhängung der Todesstrafe geführt habe.

Das OVG folgte mit seinem Beschluss der Verbotsverfügung des Kölner Polizeipräsidenten und des Verwaltungsgerichts Köln. Dazu heisst es: „In der öffentlichen Identifikation mit der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft liegt stets ein Angriff auf die Menschenwürde der getöteten und überlebenden Opfer“. (pbd)

OLG Köln: Kredit-Werbung mit “Ab”-Zins zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat rechtskräftig entschieden, dass eine Kreditwerbung mit der Aussage „ab 4,44 % eff.p.a.“ zulässig ist. Sie enthalte kein Irreführungspotenzial (6 U 4/09, Volltext):

Sie ist vielmehr eindeutig und besagt, dass der Kredit je nach den Umständen zu unterschiedlichen Zinssätzen und im günstigsten Falle zu 4,44 % effektivem Jahreszins ausgegeben wird. (…) Entgegen der Meinung des Klägers enthält das Angebot nicht allein deshalb nur die „halbe Wahrheit“ im vorstehenden Sinne, weil der Nutzer auch noch ein Interesse hat, die Bedingungen für die Vergabe des Kredits zu erfahren. Dem entspricht es, dass in der Rechtsprechung – worauf die Parteien übereinstimmend hinweisen – die Werbung mit „ab-Preisen“ nur in Fällen als irreführend beanstandet worden ist, in denen – was hier nicht in Rede steht – Ware zu den beworbenen günstigsten Preisen nicht in ausreichendem Umfang vorrätig war.

Das Gericht lies offen, ob es anders entschieden hätte, wenn die neue „Verbraucherkreditrichtlinie“ bereits in Kraft wäre. Das Urteil enthält lediglich die Andeutung, dass „die Richtlinie in der Sache auch nicht so weitgehende Anforderungen stellt, wie der Kläger ihr entnehmen will.“

Jako AG und die „Blogosphäre“

Zugegeben: Dieser Eintrag wäre vermutlich wesentlich interessanter, und mit fundierten Kommentaren zum Sachverhalt versehen, wäre Udo nicht gerade im Urlaub. Nun passieren auch während Udos Abwesenheit manchmal Dinge, die sicher auch für die Leser hier interessant sind, und mich nur den Kopf schütteln lassen, wieviel – oder wie wenig – manche Menschen vom Diskussionskultur, Meinungsäusserung und Technik im Internet verstehen.

Da ich hier im Lawblog-Maschinenraum von Paragraphen eher weniger Ahnung habe, an dieser Stelle statt Kommentar und Einschätzung der Angelegenheit eben nur ein kurzer Hinweis auf den Streit des Sportartikelherstellers Jako und dem Fussballblog von Trainer Baade. Inklusive finanziell unangenehmen Nachtreten, weil der ursprünglich bemängelte Blog-Eintrag wohl von einem Robot in Tschechien gespiegelt wurde.

Eine ausführliche Zusammenfassung des Vorfalls findet sich bei allesaussersport.