Staatsanwalt darf nicht löschen

Eine derbe Schlappe mehr hat sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft eingefangen. Im Ermittlungsverfahren gegen Harald Friedrich (Grüne), den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltmisteriums, hat dessen Verteidiger Oliver Doelfs einen Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal erstritten. Darin heisst es, dass die Staatsanwalt „rechtswidrig“ alle Informationen gelöscht hat, die aus abgehörten Telefonaten und vom Landeskriminalamt mitgelesen E-Mails stammten.

Diese Daten aber wären für eine gerichtliche Überprüfung wichtig gewesen. Durch die voreilige Vernichtung wird auch das Recht von Friedrichs Verteidiger beschnitten, den Inhalt der Gespräche und E-Mails zu erklären. Unter dem – inzwischen eingestellten – Vorwurf des bandenmäßigen Betruges waren, wie berichtet, vom 21. Mai bis zum 2. Juni 2008 Friedrichs 282 Festnetz- und 306 Handytelefonate, außerdem seine rund 170 E-Mails überwacht worden.

Dagegen hatte ausdrücklich einer von Friedrichs Gesprächspartnern, der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Remmel, protestiert. „Insbesondere dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung wollten wir mit der Löschung so weit wie möglich schützen“, rechtfertigt denn auch Wuppertals Chefankläger Helmut Schoss die vorschnelle Datenzerstörung.

Die Löschung kann die Staatsanwaltschaft aber nicht von sich aus anordnen, rügt das Amtsgericht nun.

Friedrich, der als enger Vertrauter der grünen Ex-Umweltministerin Bärbel Höhn gilt, war von dessen Nachfolger Echhard Uhlenberg (CDU) einer Reihe von Amts- und Eigentumsdelikten bezichtigt worden. Danach war die Sonderkommission „Stuhl“ des Landeskriminalamt an einer bundesweiten Razzia mit Durchsuchungen und Telefonüberwachungen beteiligt. Friedrich wurde drei Wochen lang in Untersuchungshaft genommen.

Der Fall hat den Landtag mehrmals beschäftigt, weil die Oppositionsparteien SPD und Grüne eine Verunglimpfung Friedrichs durch den CDU-Umweltminister fürchten. Der deshalb kürzlich eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird am 5. Oktober erstmals Zeugen benennen, die vernommen werden sollen. (pbd)