Vergütung, Vorschuss oder was?

Die Ex-Mandantin klang bestimmt. „Sie haben gesagt, ich kriege meine 50 Euro zurück, wenn es nicht zum Prozess kommt.“ Äh, ja. Wie sich herausstellte, war die Dame vor zweieinhalb Jahren hier. Ich habe sie beraten. Sie hat 50 Euro bezahlt, die sie jetzt zurückverlangt.

Mir fehlt, ehrlich gesagt, die Erinnerung an das Gespräch. Aber das, was mir die frühere Mandantin erzählte, klang seltsam. Sie sei mit ihrem Sohn (Zeuge!) hier gewesen. Ich hätte sie beraten und dann gesagt, die Beratung koste nichts. Sie habe daraufhin von sich aus 50 Euro bezahlt. Ich hätte das Geld angenommen und ihr erklärt, dass sie ihre 50 Euro wieder kriegt, wenn ich nicht mehr tätig werde.

Ich bin nicht hartherzig, aber zu einem meiner Prinzipien gehört, dass ich nur in Ausnahmefällen kostenlos arbeite. Zu meinem Beruf gehört auch juristische Beratung. Somit gibt es Beratung nur in begründeten Fällen kostenlos. Schon daran scheitert für mich die Geschichte. Wenn ich sie beraten habe und sie 50 Euro bezahlt hat, war das mit Sicherheit Honorar für die Beratung. Das ich kostenlose Beratung eher restriktiv handhabe, müsste ich mich überdies an die Frau erinnern.

Entscheidend ist aber, dass ich keine kostenlose Beratung durchführe, mir dann aber trotzdem 50 Euro aufdrängen lasse. Das wäre dann ja wohl allenfalls unter „Kostenvorschuss“ einzuordnen. Aber ich habe noch nie 50 Euro Kostenvorschuss gefordert. Das weiß ich nun sicher, denn 50 Euro Kostenvorschuss sind, auch der Kostenstruktur einer Anwaltskanzlei geschuldet, ein Witz. Gerade in einer Ausländersache, um die es hier wohl ging.

Meiner Sekretärin hat die Dame am Telefon dann auch noch was anderes erzählt. Ihr sagte sie, ich hätte gesagt, sie bekomme „einen Teil“ der 50 Euro zurück, wenn die Sache nicht weiter geht. Der Umstand, dass sich der Sachverhalt vom Vorgespräch im Sekretariat bis zum Durchstellen in mein Büro schon mal grundlegend ändert, lässt mich wirklich nicht mehr daran zweifeln, schlicht angelogen zu werden.

Auch um die Sache abzukürzen, habe ich der Ex-Mandantin gesagt, sie soll mich auf die 50 Euro verklagen. Bin mal gespannt, ob sie einen Anwalt hierfür findet. Wenn ja, ist er hoffentlich gewarnt und lässt sich gleich alles schriftlich geben.