Ein bisschen Diebstahl

Die Jahresrückblicke der Medien sind meistens nicht besonders aufregend und eher als eine Art Last-Minute-Themen-Recycling zu sehen.
Dass das anders geht, hat heute die „Süddeutsche“ gezeigt. Die Zeitung hat mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ein Interview geführt, und zwar zu den „Bagatell-Kündigungen“ in 2009. Mehrfach war die Republik erregt gewesen, weil Arbeitnehmer wegen Mini-Diebstählen (Frikadelle genascht usw.) gefeuert worden waren und Arbeitsgerichte das für richtig befunden hatten.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat in dem SZ-Interview nun deutlich gemacht, was dabei herauskäme, wenn solche Fälle ganz oben bei ihr landen. Die gleichen Urteile nämlich. Auszug SZ:

Statt die Arbeitgeber als herzlos zu kritisieren, griff Schmidt die betroffenen Arbeitnehmer an. „Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?“ Das habe „mit fehlendem Anstand“ zu tun, sagte die Präsidentin.

Sie bleibt damit genau auf der harten Linie, die das Bundesarbeitsgericht schon 1984 mit dem legendären Bienenstich-Urteil vorgegeben hat. Ein Diebstahl berechtigt demnach immer zur Kündigung – egal, um wie viel Wert es ging. Das Interview mit Frau Schmidt war heute dennoch, Achtung Kalauer, ein Stich ins Wespennest, wie die aufgeregten Reaktionen zeigen.

SPD und Grüne würden gerne eine Bagatell-Grenze für Diebstähle im Arbeitsrecht schaffen. Modern oder einfach nur populistisch? Ein bisschen Diebstahl erlauben?
M.E. ist das der falsche Weg. Wenn mir 1000 Leute jeweils nur 1 Euro wegnehmen, dann ist das für die Diebe eine Bagatelle, für mich sind es 1.000 Euro weniger. Anstatt Diebstahl zu verharmlosen wäre es vielleicht besser, darauf abzustellen, ob die Diebe am Arbeitsplatz später echte Reue zeigen und eine Wiederholung wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Wenn aber nur mit „Bagatelle“ argumentiert wird, könnte es sein, dass dem Arbeitnehmer schlichtweg das Unrechtsbewusstsein fehlt und der Arbeitgebe mit weiteren Diebstählen rechnen muss.

Nacktscanner reloaded

Ein 23jähriger Nigerianer hat am vergangenen Freitag versucht, eine Maschine der US-Fluggesellschaft Delta-Northwest kurz vor der Landung in Detroit zu sprengen. Den Sprengstoff trug er in der Unterwäsche bei sich. Soweit dürfte die Geschichte bekannt sein.

Der Mann war offenbar zuvor von Lagos (Nigeria) nach Amsterdam geflogen und dort in die Delta-Maschine umgestiegen. Bei mehreren Kontrollen soll er nach bisherigen Erkenntnissen mit dem Sprengstoff durchgekommen sein. Das dürfte noch ziemlich Stress geben am Flughafen von Amsterdam.

Wie afp gerade berichtet, hat der frühere Leiter der Sicherheitsabteilung von Northwest Airlines, Douglas R. Laird, schon eine Lösung gefunden: Die Metalldetektoren an Flughäfen sollten durch die umstrittenen Nacktscanner ersetzt werden, die Passagiere bis auf die Haut durchleuchten können. Die Diskussion war vor gut einem Jahr schwer in Mode.

Das Kuriose daran ist nur: Der Amsterdamer Flughafen war einer der ersten weltweit, der solche Nacktscanner eingeführt hat. Dazu hieß es:

The Security Scan is a machine that produces an image of the body contours using millimetre wave reflection technology. The image will tell security staff immediately whether a passenger is carrying any prohibited items on his or her body. The introduction of the Security Scan at Amsterdam Airport Schiphol is a joint initiative of the NCTb (National Counter-Terrorism Coordinator), Customs authorities and Amsterdam Airport Schiphol.

Was ist da passiert? Ich sehe drei Möglichkeiten:
a) die Geräte taugen nichts
b) der Mann konnte sich Kontrollen ohne Scanner aussuchen.
c) er machte von seinem Recht Gebrauch, das Scannen zu verweigern und wurde klassisch kontrolliert.

Wie dem auch sein, freuen wir uns auf viele Talkrunden zum Thema Nacktscanner.

Dank an den Leser mk

26C3 – Veranstaltungshinweis

Kurzer Linktipp: Vor ein paar Stunden startete in Berlin der 26. Chaos Communication Congress.

Da die Vorträge auch als Livestream zu verfolgen sind, hier ein Hinweis auf ein paar Vorträge, die inhaltlich zum law blog Spektrum passen:

  • 27.12., 17:15 Internetsperren: In dem Vortrag werden kurz die Geschichte und Argumente gegen die Sperren zusammengefasst. Es sollen außerdem konkrete Forderungen an Politik und Gesellschaft gestellt werden. Den Abschluss soll eine Diskussion über die Entwicklung von nicht zensierbaren Protokollen und der dazugehörigen Software bilden.
  • 27.12., 18:30 Das Zugangserschwerungsgesetz: Das Zugangserschwerungsgesetz soll einer umfassenden polizei- und verfassungsrechtlichen Analyse und Kritik unterzogen werden.
  • 28.12., 18:30 Die Schlacht um die Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Nachdem das Gericht im letzten Jahr bereits mit dem neuen Grundrecht auf eine digitale Intimsphäre einen dicken Pflock eingeschlagen hat, wird das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erneut Grundsätzliches im Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Strafverfolgung klären.
  • 29.12., 18:30 Europäische Biometriestrategien: Die Automatisierung von Personenidentifizierung an der Grenze und die damit einhergehenden kontrollpolitischen Veränderungen – Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage der technischen und gesellschaftlichen Implikationen von Identifizierungstechniken, die Prozesse der In- und Exklusion von Menschen in Nationen zu automatisieren suchen.

Alle Informationen zum Streaming finden sich auf dieser Seite, der gesamte „Fahrplan“ hier. Erfahrungsgemäss tauchen viele der Vorträge anschliessend auch relativ kurzfristig als Video-Mitschnitt auf, mehr dazu ebenfalls auf der Streamingseite.

Die Veranstaltung ist übrigens grösstenteils ausverkauft, lediglich Tagestickets sind noch erhältlich.

Das Heizkessel-Problem

Ein mit Sicherheit nicht juristisches Thema, das allerdings mir im „lawblog.de-Maschinenraum“ sehr am Herzen liegt, möchte ich auch hier noch einmal erwähnen. Aufmerksame Spreeblick-Leser dürften die Angelegenheit schon kennen – ich bitte auch schon vorab um Entschuldigung für all diejenigen, die enttäuscht sein sollten, dass hier weder ein IT-relevantes noch ein juristisches Problem diskutiert wird :-)

Die „Trinity Presbyterian Church“ in Manhattan ist meine ehemalige Zivildienststelle, die sich um all diejenigen kümmert, die in einem Land ohne sinnvolles soziales Netz irgendwo auf der Strecke bleiben. Obdachlosen-Unterkunft, Nahrungsmittelausgabe für sozial schwache Familien, Arbeit mit „auffälligen“ Kindern und Jugendlichen, mit Rentern, mit problematischen Familien – das ganze Programm. Auch wenn ich wohl nie verstehen werde, warum ein derart reiches Land wie die USA es akzeptieren kann, dass in einer ihrer grössten Städte Menschen mit Müllsäcken gekleidet in U-Bahn-Schächten schlafen, muss man wohl einsehen, dass dem dort so ist. Die Kirche versucht, dort zumindest ein bisschen zu helfen – und ist mangels Kirchensteuer bzw regelmässiger Spenden finanziell schlecht aufgestellt, der Pfarrer dort finanziert sich durch einen Zweitjob mehr schlecht als recht.

In dieser Kirche ist nun die Heizung ausgefallen – ein Totalschaden, was eine Schadenssumme von insgesamt 30.000 Dollar bedeutet. Und was für diese Kirche allein auf keinen Fall zu stemmen ist, und gerade für ein Obdachlosenasyl im Winter ein echtes Problem darstellt. Ein Teil der Summe wird mit etwas Glück von einer Stiftung getragen, aber auch das ist bislang noch nicht ganz klar.

Um hier ein Stück weit helfen zu können, habe ich daher bei betterplace.org eine Spendenseite aufgesetzt, um zu versuchen, einen kleinen Teil des Betrags auch in Deutschland zu sammeln. Weder betterplace noch ich nehmen hier irgendeine Gebühr oder ähnliches, das Geld kommt, von der USA-Überweisungsgebühr abgesehen, vollständig der Kirche zu. Es würde mich wirklich freuen, wenn das klappt.

Wer mehr über die Kirche erfahren will, kann das z.B. im Weblog des aktuellen ASF-Freiwilligen oder hier machen.

Es ist mir bewusst, dass nicht jeder das Konzept „spenden“ oder „Kirche“ gut findet. Ich kann hier nur versichern, dass diese Kirche definitv nicht das ist, was man sich unter einer Kirche normalerweise vorstellt, sondern einfach ein Platz, an dem geholfen wird. Und zwar unabhängig von Konfession, Hautfarbe, oder sonstigen Parametern.

Andere ebenfalls sehr wichtige Spenden-Ideen werden übrigens nebenan bei Spreeblick gesammelt.

Brille: Lehmann

Für Jura-Studenten, die über Weihnachten noch nicht mit Hausarbeiten oder Skifahren ausgelastet sind, hätte ich ein schönes Thema: Hat Torhüter Jens Lehmann einen Diebstahl begangen, als er einem Fan die Brille wegnahm?

Mit dieser Frage muss sich auch die Staatsanwaltschaft Mainz beschäftigten, denn dort ist die Strafanzeige eines Mannes eingegangen, der sich selber als Jurist bezeichnet. Das berichtet jedenfalls Sport-Bild.

Zu sehen ist die Szene unter anderem hier:
http://www.youtube.com/watch?v=xWp98QYEdWM

Bitte prüfen Sie insbesondere, ob es eine Rolle spielt, dass Herr Lehmann später von einem Brillen-Klau sprach.
Senden Sie bitte Ihre Ausarbeitungen noch bevor die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Staatsanwalt scheitert vor Gericht

Heinrich Franzen, der umstrittene und deswegen ins Justizministerium strafversetzte Chef der Staatsanwalt Mönchengladbach, darf vorerst nicht dorthin zurück. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf einen Eilantrag Staatsanwalts.

Franzen hat sich, wie berichtet, für eine eine fünf Jahre lange Pannenserie zu verantworten. Die Ermittlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen, begründete das Gericht seinen Beschluss. Im übrigen könne Franzen für die Zeit seiner Abordnung innerhalb des Ministeriums auch „amtsangemessen“ beschäftigt werden. Seine Dienststellung als Leitender Oberstaatsanwalt lasse eine vorübergehende Be­schäftigung auf der Stelle eines Ministerialrates zu.

Der Gesichtspunkt, der zuständige Personal­rat hätte der Abordnung zustimmen müssen, gehe fehl, weil nach dem Landespersonalvertretungsgesetz „eine Zustimmung für derart herausgehobene Stellen nicht vorgesehen“ sei. (pbd)

Silvester-Übernachtung wird günstiger – theoretisch jedenfalls

Die Silvester-Party im Hotel könnte günstiger werden – jedenfalls dann, wenn damit eine Übernachtung im Hotel verbunden ist und der Hotelier mitmacht. Der Grund: Die neuen Mehrwertsteuer-Rabatte ab 1. Januar 2010, enthalten im „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“. Bei „kurzfristige Beherbergungen“ (bis zu sechs Monaten) sinkt die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent. Da die Silvester-Übernachtung logischerweise erst im Neuen Jahr endet, gilt der reduzierte Satz bereits für Buchungen vor dem 1. Januar.

Das macht schon ein paar Euro aus. Beispiel einer Übernachtung im Doppelzimmer für 150 Euro: Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind rund 24 Euro für den Staat einkalkuliert. Dem Hotelier bleiben nur rund 126 Euro. Bei 7 Prozent Mehrwertsteuer könnte er für das gleiche Doppelzimmer 135 Euro berechnen – und hätte genauso viel wie vorher.

Allein: Kein Hotelier ist gezwungen, den Mehrwertsteuer-Rabatt weiterzureichen. Wer als Privatkunde für 150 Euro das Hotelzimmer gebucht hat, der muss letztlich diesen Betrag zahlen.
Komplizierter wird es, wenn ein Silvester-Paket gebucht wurde, also Party plus Übernachtung. Dann müsste die Party rausgerechnet werden, denn dafür bleibt es beim vollen Mehrwertsteuersatz. Die Übernachtung könnte der Hotelier günstiger machen. Ich würde zumindest mal nach ein paar Freigetränken in der Minibar fragen.

Für Geschäftsleute kann das Wirtschaftswachstumsbeschleunigungsgesetz sogar Extrakosten beschleunigen, wie bei Haufe.de sehr schön vorgerechnet wird. Und zwar dann, wenn die Hoteliers die Preise im nächsten Jahr nicht senken. Der Grund: Die Mehrwertsteuer wird bei Geschäftsleuten rausgerechnet, es zählt nur der nackte Preis. Bei einem unveränderten Zimmerpreis von zum Beispiel 150 Euro würde das bedeuten: Der nackte Preis steigt von 126 auf 135 Euro.
Die Unternehmensberatung Meridian Global Services glaubt sogar, dass die Zusatzkosten insgesamt über eine Milliarde Euro jährlich ausmachen werden. Na, dann: Prost Neujahr.

Düsseldorf: Staatsanwalt klagt gegen Strafversetzung

Die Strafversetzung war für die Öffentlichkeit und die Vorgesetzten naheliegend – nach alledem, was bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verschlampt worden war. Doch deren ehemaliger Chef Heinrich Franzen leuchtet diese Verbannung nicht ein, er wehrt sich dagegen. Wie es sich womöglich für einen Leitenden Oberstaatsanwalt gehört, tut er es juristisch:
Der 63-jährige Franzen klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und
will dort – zunächst in einem Eilverfahren – erreichen, dass seine Abordnung aus Mönchengladbach ins Düsseldorfer Justizministerium aufgehoben wird.
„Massive Fehler“ und „schwer wiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse“ der Staatsanwalt Mönchengladbach hatte vor vier Monaten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eingeräumt. Und damit eine skandalöse, 5 Jahre lange Pannenserie bestätigt.
Im Klartext: Heinrich Franzen hat jahrelang Pfuschereien geduldet und unter der Decke gehalten. Während gegen ihn und eine beteiligte Staatsanwältin nur Disziplinarverfahren eingeleitet werden, muss sich eine Justizangestellte strafrechtlich verantworten. Ihr wird
Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil auch durch ihre Fehler ein
verurteilter Kinderschänder nicht in Haft kam und ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. „Der Wechsel an der Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten“, betonte seinerzeit die Ministerin und rief Franzen zu sich. Der war seinerzeit sogar einverstanden, weil er wohl glaubte, er komme nach der üblichen Frist von drei Monaten in seine einstige Heimatbehörde zurück.
Die Abordnung dient der Klärung „der Verantwortlichkeiten für gravierende Fehler“, heisst es im Justizministerium. Franzens Anwalt kontert: „Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht klären konnte, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen Herrn Franzen vor!“ Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts will, so Behördensprecherin Yvonne Bach, im vorläufigen Eilverfahren „noch vor Weihnachten entscheiden“. (pbd)

Weihnachten, 30 Grad

Den Rest des Jahres lasse ich ruhig angehen. Urlaub. Heute nachmittag geht es mit Thai Airways von Frankfurt nach Bangkok, von dort aus noch ein wenig weiter. Ich freue mich nicht unbedingt auf zehneinhalb Stunden Flug, aber umso mehr auf erholsame Tage am Meer sowie Weihnachten und Silvester bei 30 Grad.

Hier im Blog übernimmt Andreas Kunze wieder freundlicherweise die Urlaubsvertretung.

Falls mir, wie zu erwarten, nichts Berichtenswertes widerfährt, wünsche ich allen Lesern schon das Beste für die Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2010. Ich bin ab dem 4. Januar wieder da.

Bande

Heute morgen ein kleiner Termin am Amtsgericht. Der Richter heißt mit Nachnamen wie die zweite Namensgeberin meines kleinen Anwaltsbüros. Der gegnerische Anwalt lässt sich eingangs die Frage an den Richter nicht nehmen:

Gibt es zwischen Ihnen und der Sozia des Bevollmächtigten des Beklagten möglicherweise irgendwelche Bande?

Der Richter reagierte ziemlich gelassen:

Nö, sonst hätte ich das selbstverständlich von mir aus gemeldet.

Thema durch.

Der abgelaufene Beschluss

Die Mandantin hatte eine Hausdurchsuchung. Sie berichtet, die Polizeibeamten seien sehr darauf bedacht gewesen, dass sie der Beschlagnahme von Computern und Unterlagen zustimmt.

Mittlerweile weiß ich auch, warum.

Der Durchsuchungsbeschluss datiert nämlich vom Februar 2009. Dummerweise ist es so, dass Durchsuchungsbeschlüsse unwirksam werden, wenn sie nicht spätestens sechs Monate nach Erlass vollstreckt werden. Sie haben dann keine „rechtfertigende Kraft“ mehr, so das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung. Diese Entscheidung ist übrigens mittlerweile 12 Jahre alt und sollte sich eigentlich auch bei der Polizei rumgesprochen haben. Eigentlich.

Dass da wohl sehenden Auges ein rechtswidriger Beschluss ausgeführt wird, ist in der Sache kaum nachvollziehbar. Hat sich da jemand für Schlendrian geschämt? Oder geht man davon aus, der Beschuldigte wird schon nichts merken oder, wenn doch, sich trotzdem demütig in sein Schicksal fügen?

Wie auch immer, wir werden kurzfristig das aus dem Kreuz geleierte Einverständnis gegen die Beschlagnahme in einen Widerspruch umwandeln und darauf drängen, dass der Richter innerhalb der vorgesehenen drei Tage über den Widerspruch entscheidet.

Bin mal gespannt, wie groß die Neigung ist, sich gegen die klare Vorgabe durch das Bundesverfassungsgerichts zu stellen. Immerhin würde ein Richter sich dadurch eigentlich selbst schaden. Die Sechsmonatsfrist wird nämlich auch damit begründet, dass ansonsten der Richtervorbehalt unterlaufen wird. Denn die richterliche Entscheidung bezieht sich ja immer auf einen bestimmten Sachverhalt, der sich mit der Zeit zwangsläufig ändert.