Heinos Konzertversicherung muss nicht zahlen

Der 70-jährige Heinz Georg Kramm, besser bekannt als Heino, hat seine Versicherung arglistig getäuscht. Das hat gestern die 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln entschieden. In dem Urteil heisst es, Heino habe vor gut zwei Jahren in einer Gesundheitserklärung verschwiegen, dass er an Tinnitus erkrankt war und ein bestimmtes Medikament nahm.

Als der Barde deswegen zwei Monate später eine Tournee absagte, sollte die Gothaer Allgemeine Versicherung AG in Köln für den Ausfall aufkommen. Die weigerte sich und wurde letztlich vergeblich von der Kult Musik GmbH (Hamburg) verklagt, deren Mitgesellschafter Heino ist.

Er und die Gesellschaft bleiben nach dem Urteil auf 3.625.000 Euro sitzen (AZ: 20 O 189/08). Das Gericht hatte in seiner Beweisaufnahme Heino, seine Ehefrau und – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – seine Hausärztin als Zeugen vernommen. Danach kam die Kammer zu der Überzeugung, dass Heino „bereits seit vielen Jahren an Tinnitus leidet“, also diese Vorerkrankung in der Gesundheitserklärung verschwiegen worden ist. Das Gleiche gilt für die Einnahme eines verschreibungspflichtigen Medikaments.

Das Urtel ist nicht rechtskräftig. Binnen einen Monats ist die Berufung beim Oberlandesgericht Köln möglich. (pbd)