Geldabschöpfung

Der Kläger verlangte 1.600,00 €. Auch wenn unser Mandant keine guten Karten hatte, konnten wir vor Gericht einen Vergleich rausholen. Jetzt zahlt der Mandant 1.000,00 € an den Gegner. Die Anwaltskosten trägt jede Seite selbst.

Richtig gelohnt hat sich die Sache für den Mandanten aber nicht. Unsere Rechnung beläuft sich auf 577,75 €. Er spart also 22,25 €. Oder genau genommen auch gar nichts, denn die anteiligen Gerichtskosten muss er auch noch tragen.

Der Mandant ist trotzdem zufrieden. Ihm, so sagte er lachend, komme es im Ergebnis nämlich nur darauf an, dass auch der Kläger eine Einbuße durch Gerichts- und Anwaltskosten hat – und am Ende nur mit gerade 350 Euro nach Hause geht. Manche Konflikte gehen doch etwas tiefer, wie es scheint.

Es ist aber immer wieder schön, wenn man als Anwalt helfen kann…