Die 50-Euro-Fahndung

Wie schnell man als möglicher Straftäter mit seinem Porträt in die Zeitung kommt, zeigt eine aktuelle Fahndung der Düsseldorfer Polizei. Ein unbekannter Mann soll in einer Drogerie Waren für 4,90 Euro mit einem gefälschten 50-Euro-Schein bezahlt haben. Nun prangt sein Bild in allen Düsseldorfer Zeitungen, zum Beispiel hier, und er wird als „Verdächtiger“ gesucht.

Für einen Steckbrief verlangt das Gesetz den Verdacht einer „erheblichen Straftat“. Ansonsten gehen die Persönlichkeitsrechte des Unbekannten vor.

Sicherlich ist das Inverkehrbringen von Falschgeld keine Bagatelle; es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Allerdings kann man diese Tat nur vorsätzlich begehen. Wie groß ist die Möglichkeit, dass der Person das Falschgeld ebenfalls angedreht wurde, er demnach von nichts wusste und also nicht vorsätzlich handelte?

Dass er seelenruhig in eine kameraüberwachte Drogerie spaziert sein soll, spricht jedenfalls nicht gerade gegen die Möglichkeit, dass der Betreffende arglos war. Überdies scheint er ja bislang nicht noch öfter aufgefallen zu sein, sonst könnte man ja schöne Vergleichsbilder liefern. Oder zumindest hierauf hinweisen, dass es sich um einen möglichen Serientäter handelt.

Jedenfalls fehlt offensichtlich nicht viel zur realistischen Chance, dass Sie oder ich demnächst auch auf so einem Fahndungsfoto zu sehen sind. Oder, was natürlich besser wäre, ein Staatsanwalt oder leitender Polizeibeamter. Dann möchte ich das lange Gesicht des Richters sehen, der so was abnickt.