Steuer-CD: Anzeige gegen Ermittler

Der Münchner Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth hat Mitarbeiter der Wuppertaler Steuerfahdnung und alle, die für den Ankauf der Steuer-Sünder verantwortlich sind, Strafanzeige bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft erstattet. Hier seine Begründung:

Der Kauf der sogenannten „Steuer-CD“ mit gestohlenen Bankdaten umfasst ca. 1.500 Datensätzen aus der Schweiz. Die Übergabe soll in Frankreich erfolgen. Vier Steuerfahnder aus Wuppertal seien zu einem Geheimtreffen mit dem Informanten unterwegs, berichtet der „Focus“ unter Berufung auf Ermittlerkreise. Dem Datendieb sei an einem Treffen im Ausland gelegen, weil er in Deutschland mit einer Verhaftung rechnen müßte und die CD beschlagnahmt werden könnte.

1.500 Datensätze sind ein urheberrechtlich geschützten Datenbank (§§ 2, 87a UrhG). Spätestens das Auslesen dieser CD auf einem Computer stellt eine Vervielfältigungshandlung dar (§§ 16, 106 UrhG). Die Beschuldigten haben keine Rechte an dieser Datenbank. Angesichts des Kaufpreises von über 2 Mio. € ist von einer gewerblichen Verletzungshandlung auszugehen, so es keines Strafantrags des Rechteinhabers bedarf (§ 109 UrhG). Die Beschuldigten haben daher eine Raubkopie einer urheberrechtlich geschützten Datenbank erworben, bzw. an deren Erwerb mitgewirkt und diese vervielfältigt.

Sollte kein Auslesen dieser CD auf einem Computer erfolgen, diese Datensätze also nicht ausgewertet werden, so liegt für eine „nicht benutzbare“ CD kein Gegenwert von über 2 Mio. € vor. Mit dieser Zahlung wäre dann der Tatbestand der Untreue erfüllt.

Der Sachverhalt ergibt zumindest einen Anfangsverdacht i. S. v. § 152 II StPO für eine Vergeben gem. §§2, 87a; 16, 17; 106, 108a UrhG bzw. § 266 StGB.

Natürlich müssen (und sollen) die Finanzämter jedem Hinweis auf Steuerhinterziehung nachgehen. Dies ergibt aber kein Recht zu einer Urheberrechtsverletzung. Urheberrechte unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG. Von einer Einwilligung der Banken ist ja nicht auszugehen.

Nachtrag: Rechtsanwalt Thomas Stadler zu der Strafanzeige

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)