Juristen dürfen Doktortitel behalten

Acht Juristen, die mit Hilfe eines Promotionsberaters an ihre Doktortitel gekommen sind, müssen auch in Zukunft nicht auf ihre akademischen Weihen verzichten. Das Verwaltungsgericht Hannover gab heute ihren Klagen statt, mit denen sie sich gegen die Rücknahme ihrer Doktorgrade durch die Juristische Fakultät der Universität Hannover wehrten.

Den Klägern, berufstätigen Juristen aus ganz Deutschland, war die Möglichkeit einer (externen) Promotion und die Betreuung durch einen Professor der Juristischen Fakultät durch ein privates Institut vermittelt worden war. Hierfür hatten sie das Institut bezahlt. Der ehemalige Professor hatte wiederum von dem Institut für seine Bereitschaft, solche externen Promotionen zu betreuen, Zahlungen erhalten und ist aus diesem Grund wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Verwaltungsgericht Hannover hält die Promotionen für rechtmäßig. Weder den Strafverfahrensakten noch den Promotionsvorgängen der Universität hätten Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass der Professor in unzulässiger Weise auf die Begutachtungen der Dissertationen durch andere Hochschullehrer oder die Leistungen der Kandidaten in der mündlichen Prüfung Einfluss genommen hätte.

Unabhängig davon hätten weder die Strafverfahren noch die Umstände der Promotionen ernsthafte Indizien dafür erbracht, dass die Kläger von der Bestechung ihres Doktorvaters wussten. Eine grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechung ihres Doktorvaters könne ihnen ebenfalls nicht vorgeworfen werden.

(Urteil vom 31. Mai 2010, 4 A 1066/09)