Begrenzte Freude

Ein neuer Mandant erzählt mir, was ihm auf der Polizeiwache widerfahren ist. Er soll sich zu einem Vorwurf äußern, will das aber nicht ohne Anwalt. Der Polizeibeamte schlägt ihm vor, gleich mit ihm zu einem Anwalt zu fahren und die Vernehmung dort fortzusetzen. Er kenne auch einen Anwalt. Der sitze nur ein paar Straßen weiter.

Wenige Minuten später ist mein Mandant im Streifenwagen, der Polizist kutschiert ihn zu einer Anwaltskanzlei. Während der Fahrt denkt der Beschuldigte allerdings noch mal nach. Er erinnert sich mal gehört zu haben, dass man ohne vorherige Akteneinsicht normalerweise besser schweigt. Ob der Anwalt denn nachher auch Akteneinsicht kriege, will er von dem Polizeibeamten wissen. Nein, lautet die Antwort, Akteneinsicht bekomme der Verteidiger später von der Staatsanwaltschaft. Heute gehe es nur darum, dass mein Mandant sich zur Sache äußert.

Daraufhin sagt der Mandant, dass er sich lieber selbst einen Verteidiger sucht. Das findet der Polizeibeamte weniger lustig, akzeptiert es aber letztlich.

Nichts gegen freundlichen Service. Aber wenn die Polizei mal anfangen sollte, mir Beschuldigte frei Haus zu liefern, würde ich mich darüber ebenso freuen wie über Pflichtverteidigermandate, die mir von Richtern vermittelt werden. Nämlich gar nicht.

Über eine Umschulung würde ich schon eher nachdenken.