Auch für Nichtmitglieder abrufbar

Die Betreiberin eines sehr gewissen Forums wirbt auf der Startseite mit rotierenden Profilbildern ihrer Mitglieder. Oder vermeintlicher Mitglieder. Denn ein unbekannter Dritter hatte sich mit einem privaten Foto meines Mandanten angemeldet. Dieses Foto tauchte dann wiederum in der Werbegalerie auf der Startseite auf.

Der Mandant war natürlich hoch erfreut, denn der thematische Schwerpunkt des Forums ist nicht unbedingt so gelagert, dass man damit in Verbindung gebracht werden möchte. Die Betreiberin der Seite ficht es allerdings nicht sonderlich an. Mit Urheberrecht und Recht am eigenen Bild muss sie sich nämlich nicht plagen:

Meine Teilnahmebedingungen sind auch für Nichtmitglieder abrufbar. Dort finden Sie alles zur Haftung.

Ein wenig muss der Dame wohl geschwant haben, dass sie mit dem lapidaren Hinweis auf ihre Ausschlussklauseln vielleicht doch nicht weiter kommt. Immerhin muss man ja kein Jurist sein um zu fragen, wieso diese Klauseln auch für jemanden gelten sollten, der sich nie auf der Seite angemeldet hat.

So schreibt die Forenbetreiberein dann auch, sie müsse „mangels Ahnung“ wohl ihren Anwalt fragen, wenn ich mit der Antwort nicht zufrieden sein sollte.

Das kann ich ihr wohl nicht ersparen.