Das Grundgesetz nicht zu Markte tragen

Terrorwarnungen und Terrorbekämpfungspläne führen nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) derzeit zu Überreaktionen. Insbesondere die erneut diskutierte Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen unabhängig von einem Verdacht lehnt der DAV entschieden ab. Die Vorratsdatenspeicherung greife in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschützte Bürger- und Freiheitsrechte massiv ein. Nach Ansicht des DAV sollte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe zu Recht am 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung in der damaligen Form für verfassungswidrig erklärt.

„Der Staat hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürgerinnen und Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. In die Privatsphäre unbescholtener Bürger dürfe nicht grundlos eingegriffen werden. „Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich“, so Ewer.

Selbst in ernsten Bedrohunglagen dürfe das Grundgesetz nicht zu Markte getragen werden, warnt der DAV. Die dem Staat zur Verfügung gestellten Mittel zur Terrorismusbekämpfung müssten wirksam sein und verfassungsrechtlich legitimiert sein.