Getrennt von Mann und Hund

Vom Ehemann lebt sie getrennt, doch vom Hund will die Frau nicht lassen. Sie will mit ihm wenigstens zweimal die Woche jeweils vier Stunden lang Gassi gehen – und so den zweieinhalb Jahre alten Vierbeiner, wie das juristisch heisst, „nutzen“.

Doch dazu hat sie nach Auffassung der Gerichte kein Recht. Und bekommt genau deswegen auch keine Prozesskostenhilfe mit der sie eventuell ein Verfahren zu diesem Thema hätte finanzieren können. Schon im Grundsatz hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) somit alle Wünsche der Dortmunderin erstickt. Die meinte, der bei ihrem Mann lebende Hund gehöre zum „Hausrat“, auf den sie – gesetzlich untermauert – einen „zeitlich begrenzten“ Anspruch habe.

Das hatte schon das Amtsgericht Dortmund verneint. Dieser Ansicht folgte nun auch der 10. Senat für Familiensachen beim OLG (AZ: II-10 WF 240/10). Der während der Ehezeit angeschaffte Hund bleibt damit, wie es vereinbart gewesen sei, nach der Trennung beim Ehemann. Der muss ihn auch nicht für Stunden herausgeben.

Einerseits gehe es beim Hund nicht, wie etwa bei einem Kind, um „die Befriedigung“ von Gefühlen und damit „um das Wohl“ des Betreffenden. Andererseits könne, rein rechtlich gesehen, der Hund zwar zum „Hausrat“ gehören – der sei aber zwischen Frau und Mann doch schon aufgeteilt gewesen.

Da komme eine nachträgliche „Nutzung eines Hausratsgegenstandes“ auch für ein paar Stunden in der Woche nicht infrage. Bevor sich der Senat mit seiner vierseitigen, kühlen Auslegung aller Vorschriften den Vorwurf einer gewissen Herzlosigkeit aussetzt, gelingt ihm zum Schluss noch eine naheliegende Weisheit: Dem Paar bleibe es ja losgelöst von der Gerichtsentscheidung unbenommen, im Interesse des Tieres noch eine Vereinbarung zu treffen. (pbd)