Ein Staatsanwalt kann an der Kasse abgeholt werden

Nach der Festnahme eines Mandanten fragte ich die Polizeibeamtin nach dem zuständigen Staatsanwalt. Wäre ja möglich, dass ich mit dem was aushandeln konnte. Sie antwortete:

Es besteht schon ein Haftbefehl, deswegen führen wir den Beschuldigten morgen direkt dem Haftrichter vor.

Okay, okay. Ich wollte mich nicht unnötig ins Prozedere einmischen. Den Staatsanwalt konnte ich mit einem Anruf auch alleine rausfinden; immerhin hatte ich das Aktenzeichen. Weder der Staatsanwalt noch sein Vertreter waren noch im Büro. Umgekehrt wäre überraschender gewesen. Es war deutlich nach 17 Uhr.

Ich begab mich also am nächsten Morgen zur Vorführung am Amtsgericht. Wenige Tage später erhielt ich dann auch Akteneinsicht und las vergnügt, dass es mit der vielbeschworenen Harmonie zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht immer zum Besten steht.

Der Staatsanwalt hatte einen kernigen Aktenvermerk zu Papier gebracht. Ich fasse zusammen: Erst vier Tage nach der Aktion (es lag ein Wochenende dazwischen) habe er von der Festnahme erfahren – und zwar “aus der Lokalpresse”. Niemand bei der Polizei habe es für nötig gehalten, ihn in Kenntnis zu setzen. Kein Anruf. Kein Fax. Keine Mail. Er selbst habe, nachdem er die Zeitungsmeldung gelesen habe,  trotz etlicher Versuche auch niemanden bei der Polizei erreicht. Erst die Haftrichterin habe ihm dann Klarheit verschaffen können, wie es in seinem Fall steht. Da er rein gar nichts wusste, habe er auch die Personenfahndung nicht sofort löschen lassen können, wie es Vorschrift ist.

Ich schätze mal, das läuft für die Polizistin auf einen Anschiss hinaus. Wer jetzt denkt, vielleicht hätte ich mich doch einmischen und verlauten lassen sollen, dass der Staatsanwalt als “Herr des Verfahrens” immer als erster zu informieren ist, liegt leider daneben. Ich wette eine Erwähnung in der Lokalpresse, ich hätte mir nur ein schnippisches “Glauben Sie, ich weiß nicht, wie das läuft?” eingehandelt.