Für jede Untat gibt es einen Paragrafen

Unerhörte Dinge gehen vor in Marburg, berichtet die örtliche Polizei:

Bereits zwischen dem 1.Februar und 21.März spuckte ein Unbekannter
mehrmals gegen die Scheibe eines Ladens in der Neustadt. Die Medien
berichteten darüber. Nun hat ein Unbekannter am Dienstag, 12.April, erneut eine Spuckattacke auf die Schaufensterscheibe gestartet.

Bei der letzten Aktion lag der Ladenbesitzer auf der Lauer. Er verfolgte den Übeltäter, verlor ihn aber aus den Augen. Trotzdem kann er auf Hilfe der Polizei hoffen. Die fahndet nun nach dem Verdächtigen, wobei wegen des guten Beweismaterials ja sogar ein Massengentest in Frage käme.

Pflichtgemäß hat sich die Polizei natürlich gefragt, welcher Straftatbestand erfüllt sein könnte. Sie ist fündig geworden:

Die Polizei ermittelt in beiden Fällen wegen Körperverletzung, da sich der Ladenbesitzer geekelt fühlt.

Eine höchst innovative Auslegung des Gesetzes, denn dieses fordert neben einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung ja auch einen entsprechenden, genau hierauf gerichteten Vorsatz des Täters.

Allerdings könnte mit diesem Ansatz das Ermittlungsgeschäft im eher ruhigen Mittelhessen richtig ins Rollen kommen kommen. Schließlich können sich ja auch Polizisten selbst leicht ekeln, und fiese Spucker sind leicht vor jedem Bahnhof, allen Diskotheken und in jeder Fußgängerzone zu finden.

Das rechtfertigt zahlreiche rote Ermittlungsakten, welche der Staatsanwalt dann mit eben solcher Gesichtsfarbe sofort wieder mangels jedweden Tatverdachts schließen kann.