Gefängnis für Wulff-Witze?

Durchs Web rauscht die Wulff-Witze-Welle. Auf Facebook, Twitter, in Blogs oder Kommentaren der großen Nachrichtenortale hinterlassen Bürger teils originelle, teils lustige, teils boshafte Sprüche über den ersten Mann im Staat. Das ist nicht ganz ohne Risiko, denn das Strafgesetzbuch stellt die “Verunglimpfung des Bundespräsidenten” gesondert unter Strafe. Und das nicht zu knapp: Wer schuldig gesprochen wird, dem drohen mindestens drei Monate Haft. 

Das Finanzportal monero.de hat mich zu Risiken und Nebenwirkungen von Wulff-Witzen interviewt.  Das Gespräch ist hier nachzulesen.