Wahrheitsbeweis

Aus einem Anhörungsbogen der Polizei:

Sie haben die Geschädigte mit den Worten “Doofe Trulla” und “Schwing deinen dicken Arsch von der Straße” beleidigt.

Da kommen einem als Anwalt gleich viele schöne Beweisanträge in den Sinn. Mit denen ließe sich möglicherweise belegen, wie wahr die Aussagen doch sind. Wenn man schon von der Beleidigung nicht runterkommt, steht sie vielleicht in etwas milderem Licht da.

Oder die Sache geht nach hinten los. Es wird also nicht schaden, zuerst zu klären, wer bei Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig ist.