Keine Online-Werbung mit Ex-Angestellten

Arbeitgeber schmücken sich mitunter gern mit ihren (hochqualifizierten) Angestellten. Zum Beispiel auf der firmeneigenen Homepage. Was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer ausscheidet? Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts müssen dann nicht nur Name und Foto des Mitarbeiters von der Homepage gelöscht werden. Auch die Erwähnung in einem “News Blog” der Firma, in dem die Neuanstellung vermeldet werde, ist zu entfernen.

Geklagt hatte eine Rechtsanwältin, die für drei Monate in einer Anwalts- und Steuersozietät tätig war. Mit ihrem Einverständnis wurde sie mit Arbeitsbeginn auf der Homepage vorgestellt. Außerdem meldete die Sozietät den personellen Neuzugang in ihrem News Blog. Nach ihrem Ausscheiden verlangte die Anwältin, dass alle Daten gelöscht werden. Die Arbeitgeber entfernten aber nur den Eintrag auf der Webseite, jedoch nicht im News Blog.

Auch diese Veröffentlichung greift nach Auffassung der Arbeitsrichter unzulässig in das Persönlichkeitsrecht der Anwältin ein. Das im News Blog veröffentlichte Profil habe werbenden Charakter. Bewusst würden durch Foto und Text die individuelle Persönlichkeit und die berufliche Qualifikation der Klägerin herausgestellt. Es entstehe der unzutreffende Eindruck, die Anwältin arbeite nach wie vor in der Sozietät. Dies führe unmittelbar zu Wettbewerbsnachteilen der Anwältin in ihrer Position als Rechtsanwältin.

Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte damit eine einstweilige Verfügung gegen die Sozietät.

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2012, Aktenzeichen 19 Sa Ga 1480/11