“Was in Ihrem Umfeld vor sich geht”

Wer öfter in Frankfurt abfliegt, hat den Raum sicher schon gesehen. Wenn man in der Warteschlange vor den Durchleuchtungsbändern steht, liegt er auf der linken Seite. Die Türen sind meist offen, durch halbwegs transparente Fenster ist eine gewisse Geschäftigkeit zu erkennen. Drinnen stehen Apparate, die an medizinische Geräte erinnern.

Ein Blogleser wurde nach dem Sicherheitscheck vor kurzem in eben diesen Raum gebeten. “Routinekontrolle” wurde ihm als Begründung gesagt. Der Mitarbeiter hatte schon das Notebook des Lesers in der Hand und klappte es auf – ohne um Erlaubnis zu fragen. Der Leser durfte dabei zuschauen, wie der Mann mit einem weichen Pad über das Notebook wischte.

Auf die Frage, was eigentlich genau passiert, sagte der Mitarbeiter, es handele sich um einen chemischen Abstrich. “Damit wir wissen, was in Ihrem Umfeld vor sich geht.” Weitere Erklärungen erhielt der Leser nicht. Vielmehr wurde er eilig aus dem Raum komplimentiert, als das Ergebnis anzeigt wurde. Darum war der Leser auch froh, denn für seinen Abflug war es höchste Zeit.

Die nebulöse Auskunft wurmte den Leser allerdings. Immerhin braucht man ja nur eine Minute zu googeln, um festzustellen, dass es sich bei der Aktion um einen Sprengstofftest handelt. Entweder wusste der betreffende Mitarbeiter selbst nicht Bescheid, was er eigentlich macht. Oder er hielt es nicht für nötig, eine vernünftige Auskunft zu geben.

Die nötigen Informationen erhielt der Leser später von der Bundespolizei. Die antwortete nämlich sehr freundlich und detailliert auf seine Anfrage, was denn genau bei der Kontrolle passiert.

Mit dem Wischtest, so heißt es in dem Schreiben, würden Staub und sonstige Rückstände vom Notebook entnommen. Ein Sprengstoffdetektionsgerät untersuche die Probe auf “Sprengstoffspuren im Staubpartikelbereich”. Jedes Pad werde maximal drei Mal eingesetzt. Die gesonderte Kontrolle von Notebooks sei nach der einschlägigen EU-Verordnung in Verbindung mit dem Luftsicherheitsgesetz ausdrücklich zugelassen.

Der Detektor untersucht nach Angaben der Bundespolizei die Probe ausschließlich auf Sprengstoff. Wörtlich:

DNA-Spuren sowie andere personenbezogene Daten werden nicht erhoben.  Eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.

Dementsprechend interessiere sich bei dieser Kontrolle auch niemand dafür, was im “Umfeld” des Reisenden vor sich geht. Für diese “unbedachte Äußerung” des Mitarbeiters entschuldigt sich die Bundespolizei dann auch ausdrücklich.