Mit einer Flasche Wein

Unser Mandant ist seit vielen Jahren Kunde bei einer Sparkasse. Das hält das Geldinstitut jedoch nicht davon ab, ihn für dumm zu verkaufen. Anders vermag ich es jedenfalls nicht zu interpretieren, wie die Sparkasse mit einer Reklamation des Mandanten umgeht.

Im Jahr 2009 kündigte unser Mandant seine Kreditkarte. Damit reduzierte sich die monatliche Kontopauschale von 8,20 Euro auf 5,20 Euro. Leider vergaß bei der Sparkasse jemand, den Preis zu ändern. So wurden munter jeden Monat drei Euro zu viel abgebucht. Was unser Mandant erst im Frühjahr 2012 merkte, als er mal seine Kontoabrechnungen näher anschaute.

Dass sie zu hohe Kontogebühren abgebucht hat, bestreitet die Sparkasse gar nicht. In einem Brief räumt ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausdrücklich ein, “dass Sie unberechtigt zu viel Gebühren bezahlt haben.” Für das Jahr 2012, so heißt es weiter, “haben wir Ihnen anstandslos die Gebühren erstattet.”

Nun aber folgt die Begründung, warum für die Jahre 2009, 2010 und 2011 der Fehler nicht korrigiert werden kann:

Leider können wir für die vergangenen Jahre keine Gebühren erstatten, da die betreffenden Geschäftsjahre bereits abgeschlossen sind. … Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Zugeständnisse nicht möglich sind.

Das Geschäftsjahr ist abgeschlossen – was ist das denn für ein Argument? Kann ein mit Kreditraten säumiger Kunde der Sparkasse auch jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres die Zahlung verweigern, weil er seine Belege an den Steuerberater geschickt und damit innerlich das Geschäftsjahr abgeschlossen hat?

Bezahlt die Sparkasse eine Stromnachforderung der Stadtwerke ebenfalls nicht mit der Begründung, der Strom sei doch schon im letzten Jahr verbraucht worden, da könne man buchhalterisch jetzt leider nichts mehr machen?

Dass für die Sparkasse die üblichen Verjährungsregeln nicht gelten, scheint der Sachbearbeiter allerdings selbst nicht so zu glauben. Immerhin bietet er unserem Mandanten fürs Stillhalten eine Kreditkarte für ein Jahr kostenlos und (!) “Ihnen den Ärger mit einer Flasche guten Weins zu vertreiben”.

Der Ärger kommt bei unserem Mandanten weniger von den paar Euro. Sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass ihm seine eigene Bank Begründungen auftischt, die nicht mal Bernd das Brot glauben würde. In dem Sinne haben wir jetzt ein kleines Schreiben an die Sparkasse gerichtet…

Polizei gegen Abgeordnete ist kein Grund zum Jubeln

Im sächsischen Landtag hat der Präsident heute die Polizei geholt, um alle Abgeordneten der NPD-Fraktion abführen zu lassen. Die Parlamentarier waren von der Sitzung ausgeschlossen worden, weil sie – entgegen der Geschäftsordnung – Kleidung des Labels Thor Steinar trugen. Erst als die Polizei kam, verließen die Abgeordneten den Saal.

Auch wenn die sächsischen NPD-Abgeordneten seit langem provozieren, ist das Vorgehen alles andere als eine Siegesmeldung für die parlamentarische Demokratie. Offensichtlich fehlt dem Landtagspräsidenten von der CDU und seinen Claqueuren auch aus anderen Fraktionen eine gewisse Sensibilität dafür, was es für ein veheerendes Bild es im Ergebnis vermittelt, wenn in einem Rechtsstaat die Polizei anrückt, um Abgeordnete notfalls mit Gewalt aus dem Plenarsaal zu entfernen.

Es mag einem gefallen oder nicht (mir nicht), aber die NPD-Parlamentarier sind gewählte Volksvertreter. Ihre Partei ist nicht verboten. Sie haben demnach ein Recht auf Anwesenheit im sächsischen Landtag. Ebenso haben sie die Pflicht, sich an die vom Landtag mehrheitlich beschlossene Geschäftsordnung zu halten. Wenn es die Mehrheit in Sachsen für erforderlich hält, Kleiderregeln in diese Ordnung aufzunehmen, ist das vielleicht nicht schlau, aber halt auch von der NPD zu beachten.

Es gibt also ein Spannungsfeld, das aufzulösen ist. Die Frage nach den zulässigen Mitteln ist keine juristische, sondern letztlich eine politische. Nimmt man wirklich in Kauf, dass die nachgeordnete Exekutive ( = Polizei) im Kernbereich der übergeordneten Legislative ( = Parlament) Gewalt gegen politisch inkorrekt gekleidete Abgeordnete anwendet?

Für mich steht der Anlass in keinem vertretbaren Verhältnis zum Glaubwürdigkeitsverlust, der notwendigerweise eintritt, wenn Volksvertreter andere Volksvertreter von der Polizei abholen lassen. Noch dazu aus so einem relativ unbedeutenden Anlass wie einem Verstoß gegen die Geschäftsordnung.

Keiner der NPD-Abgeordneten hat andere Parlamentarier am Reden gehindert, sie mit Waffen bedroht oder gar in Aussicht gestellt, eine Bombe zu zünden. In solchen Fällen bräuchte man über harsches Durchgreifen nicht zu diskutieren. Aber die Polizei wegen ein paar T-Shirts zu rufen und sie gegen – ja strafrechtlich noch dazu immune – Abgeordnete einzusetzen, offenbart für mich dramatische politische Kurzsichtigkeit, die offensichtlich auch den Blick auf historische Aspekte vernebelt.

Dass sich Demokraten ohne Not ausgerechnet der Mittel im Kampf gegen Rechte bedienen, mit denen sie unter anderen Vorzeichen einst von diesen verfolgt wurden, entbehrt jedenfalls nicht einer bitteren Ironie. Sicher ist das von der Motivation und den Folgen alles längst nicht zu vergleichen. Aber sehr wohl von der Optik – und selbst das müsste nicht sein.

Bericht der Süddeutschen Zeitung

Eine rechtliche Bewertung

Eigentum 1 : Kunst 0

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben mit gerichtlicher Hilfe den Film “UNLIKE U” gestoppt. UNLIKE U ist eine in siebenjähriger Arbeit entstandene Dokumentation über die Sprayerszene in Berlin. Das Landgericht Berlin untersagte jetzt alle Szenen aus dem Film, die auf Gleisen, Bahnhöfen oder in Fahrzeugen der BVG gedreht wurden. 

Die Begründung des Gerichts ist bemerkenswert: Der Eigentümer eines Grundstücks dürfe uneingeschränkt darüber entscheiden, ob und wer auf seinem Gelände Aufnahmen macht. Die Richter lehnen sich hier an eine Entscheidung an, die der Bundesgerichtshof für gewerblich erstellte Fotos in den preußischen Schlössern und Parkanlagen getroffen hat. Danach dürfen die Grundstückseigentümer gewerblichen Fotografen Aufnahmen untersagen – selbst wenn die Anwesen öffentlich zugänglich sind.

Überraschend ist, mit welcher Leichtigkeit das Landgericht Berlin über die Rechte der Filmemacher hinweg geht. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit lässt das Gericht elegant hinter das Eigentumsrecht der BVG zurücktreten – obwohl die Filmaufnahmen selbst unstreitig keinerlei Schaden angerichtet haben. Einzig nachvollziehbares Argument ist eigentlich, dass die BVG es nicht akzeptieren muss, wenn mögliche Straftaten wie das Sprayen als heroisch oder zumindest nachvollziehbar dargestellt werden.

Auf der anderen Seite ist die Sprayer-Szene eine gesellschaftliche Realität und verdient es sicher, “hautnah” dokumentiert zu werden. Das Landgericht Berlin sieht allerdings in den Aufnahmen, die Sprayer bei der Arbeit zeigen, keinerlei zusätzlichen Informationswert für den Zuschauer. So eine Argumentation entzieht dem Dokumentationsfilm, der nun mal die Wirklichkeit zeigt wie sie ist, en passant die Existenzgrundlage.

Wenn es nach dem Landgericht Berlin geht, müssen journalistische und künstlerische Interessen also künftig da enden, wo dem Grundstückseigentümer die Berichterstattung nicht in den Kram passt oder Filmaufnahmen einen vorher von ihm freigegebenen Zweck überschreiten. Und das selbst auf Flächen, auf denen der Grundstückseigentümer an sich Publikumsverkehr duldet (und natürlich auch alltägliche Film- und Fotoaufnahmen).

Fotos und Videos auf privaten, aber frei zugänglichen Grundstücken werden insgesamt leichter untersagt werden können, wenn sich die Auffassung des Landgerichts Berlin durchsetzt. Das wäre schade, weil wieder ein Stück Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit auf der Strecke bliebe.      

Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Mai 2012

Hintergründe zum Film UNLIKE U

Grundlose Gewalt: Polizisten zeigen Kollegen an

Die Polizei steht ja im Ruf, dass Korpsgeist bei ihr hoch angesiedelt ist. Allerdings geht es auch anders: Berliner Polizisten haben jetzt von sich aus einen Kollegen angezeigt. Dem Beamten, einem Kommissar, wird vorgeworfen, bei einer Demonstration in Berlin am letzten Samstag übermäßig hart gegen Demonstranten vorgegangen zu sein.

Der Polizist in Vollmontur soll grundlos auf eine Frau eingetreten haben. Eine andere Demonstrantin soll er mit voller Wucht vor die Brust geschlagen haben. Außerdem steht er in Verdacht, einen Mann ebenso ohne Anlass zwischen die Beine getreten und ihn verfolgt zu haben.

Das Ganze ist mittlerweile auch auf Youtube dokumentiert, wie die BZ mit Link zum Video berichtet.

Das Landeskriminalamt in Berlin soll die Ermittlungen übernommen haben. Momentan wird nach den Opfern des Prügelpolizisten gesucht. Von den Betroffenen hat sich trotz Aufrufs noch niemand gemeldet. Womöglich fürchten die Betroffenen ja auch, dass am Ende doch wieder gegen sie ermittelt wird, etwa wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Das alles ändert jedoch nichts daran, dass es in Berlin offensichtlich mittlerweile Polizeibeamte gibt, die grundlose Gewalt aus den eigenen Reihen nicht unter den Teppich kehren. Eine Entwicklung, gegen die man sicher kaum was haben kann. 

Ein unschöner Generalverdacht

Beim bislang größten Massengentest in Schleswig-Holstein spricht die Polizei von einer “Enttäuschung”. Von den 3.200 Männern, die eine Speichelprobe abgeben sollten, war dazu bislang knapp die Hälfte bereit. Der Rest blieb trotz schriftlicher Einladung zwei Terminen fern.

Was die Polizei bedrückt, halte ich für ein Zeichen der Hoffnung. Massengentests sind stets freiwillig, das heißt niemand kann nach geltender Rechtslage zur Teilnahme gezwungen werden. Wer das Wort freiwillig ernst nimmt, sorgt mit dafür, dass die Unschuldsvermutung in unserem Land nicht durch die Hintertür außer Kraft gesetzt wird. 

Bei großangelegten Gentests setzt die Polizei seit jeher auf das Ausschlussverfahren. Betroffene belegen durch die Abgabe der Speichelprobe zwar in erster Linie, dass sie mit der Straftat (aller Wahrscheinlichkeit nach) nichts zu tun haben. Gleichzeitig ermöglichen es die Willigen aber auch der Polizei, diejenigen, die “freiwillig” ernst nehmen, unter Druck zu setzen.

Da werden dann Hausbesuche angekündigt und mit Sicherheit im Hintergrund auch recherchiert. Obwohl dem Verweigerer erst mal nichts weiter zur Last gelegt werden kann, als dass er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, nicht an einem Massengentest teilzunehmen. Die Inanspruchnahme eines Rechtes macht also faktisch verdächtig, am Ende steht die richterliche Anordnung des Gentests im Einzelfall – eine groteske Umkehrung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Eine hohe Zahl Verweigerer macht das Ausschlussverfahren schwieriger oder sogar unmöglich. Rein faktisch, weil die Ermittler nicht die Kapazitäten haben dürften,  bei eintausend Verweigerern dasselbe Programm durchzuziehen wie bei acht. Aber auch rechtlich hat eine hohe Verweigerer-Quote Auswirkungen. Ein Richter wird nur schwer massenweise gegen Personen Verdachtsmomente herleiten können, wenn erkennbar ist, dass die Verweigerer eben nur ihre Rechte in Anspruch nehmen.

Bei dem nun so enttäuschend verlaufenden Test liegt die hohe Zahl der Verweigerer sicher auch daran, dass schon das polizeiliche Raster kaum noch nachvollziehbar ist. Die Behörden ermitteln wegen eines Raubüberfalls, bei dem eine Seniorin stressbedingt verstarb. Das Täterprofil soll angeblich ergeben haben, dass mindestens einer der Täter Bezüge zum Norden Kiels hat oder dort wohnt. Deshalb lud die Polizei alle männlichen Personen im Alter von 16 bis 35 Jahren zum Gentest, die in den vergangenen fünf Jahren in den Kieler Stadtteilen Schilksee, Friedrichsort, Holtenau und Pries sowie in den Ortschaften Altenholz, Dänischenhagen und Strande gelebt haben oder noch leben.

Ein Raster, das kaum noch dehnbar ist. Betroffene dürften sich auch gerade deswegen quasi unter einen unschönen Generalverdacht gestellt fühlen. Womit sie recht haben, was aber gleichzeitig auch die ungewöhnlich hohe Verweigererquote erklärt.

Die Kieler Polizei will nun nochmals zu einem Termin einladen. Hoffentlich wird sie auch danach noch enttäuscht sein.

Pressemeldungen der Polizei: (1) (2)

Telekom darf sich keine Kunden angeln

Die Telekom darf Verbrauchern keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben schicken, ohne dass diese einen verbindlichen Auftrag erteilt haben. Entsprechende Geschäftspraktiken untersagten Gerichte in zwei aktuellen Verfahren, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengt hatte. Die Richter erkannten in den Bestätigungsschreiben eine unzumutbare Belästigung, weil die Kunden trotz Widerrufsrecht Scherereien haben.

Im ersten Fall war ein Telekom-Kunde, der eigentlich Fragen zu seiner Rechnung in einem Telekom-Shop klären wollte, dort zu seinen Vorlieben in den Bereichen Musik, Fußball und Film befragt worden. Etwa zwei Wochen später erhielt er überraschend Post von der Deutschen Telekom AG: „Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag“. Gegenstand war das Tarifpaket „Entertainment Comfort“ mit erweitertem Leistungsumfang. Doch einen solchen Auftrag hatte der Kunde nie erteilt.

Bereits das Landgericht Bonn hatte am 30. September 2011 geurteilt, dass der Versand von Auftragsbestätigungen ohne Auftrag eine bewusste Pflichtverletzung der Telekom darstelle und somit wettbewerbswidrig sei. Das Oberlandesgericht Köln bestätigt diese Auffassung und sah in diesem unternehmerischen Verhalten eine unzumutbare Belästigung.

Im zweiten Fall ließ die die Telekom Deutschland GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, durch ein Call-Center Verbraucher anrufen, um sie als Neukunden zu gewinnen. Auch wenn die Betroffenen das Angebot ablehnten, erhielten sie wenige Tage später ein Begrüßungsschreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“, obwohl ein Auftrag gar nicht erteilt worden war.

Das Landgericht Bonn beurteilte die Handlung als irreführend und belästigend, insbesondere weil es zwischen der Telekom und den angeschriebenen Verbrauchern bis zu dem Anruf überhaupt keinen Kontakt gegeben hatte. Auf die Frage, ob die Anrufe mit oder ohne Einwilligung der Kunden erfolgten, kam es in diesem Fall nicht an.

Urteil des OLG Köln vom 16.05.2012, 6 U 199/11 (Revision wurde nicht zugelassen)
Urteil des LG Bonn vom 29.05.2012, 11 O 7/12, nicht rechtskräftig

Böse Fouls

Der Deutsche Anwaltverein hat zur Fußball-EM einen Werbespot produziert.

Gar nicht mal schlecht. Nur dieses rote, miefige Kunstleder auf der Texttafel am Schluss macht eigentlich alles wieder kaputt.

Razzia bei applefiles.cc

Kürzlich erst wurde in Leipzig führenden Köpfe der Filmseite „kino.to“ der Prozess gemacht – jetzt meldet die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Durchsuchungen gegen Betreiber des Webportals „applefiles.cc“. Bislang vier Personen werden Urheberrechtsverletzungen zur Last gelegt.

Wie Behördensprecher Tilman Baumert gestern mitteilte, hatten vor einem halben Jahr Beamte der Polizei Friedrichshafen bei einer Durchsuchung wegen eines Rauschgiftsdelikts „Zufallsfunde“ gemacht. Auf Datenträgern waren aktuelle Kinofilme gesichtet worden, die nach ersten Ermittlungen aus dem Internet von der Seite „applefiles.cc“ geladen waren.

Die Spur führte nach Solingen. Dort wohnt der 39-jährige Hauptbeschuldigte, seine drei mutmaßlichen Helfer leben in Wuppertal und Delmenhorst. Außerdem wurde bei einem Unternehmen in Saarbrücken durchsucht, das technische Hilfe geleistet haben soll.

Die erste Bilanz, so Baumert gestern, seien Festplatten „mit jeder Menge Filmen“. Den Beschuldigten drohen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. (pbd)

Kniffelige Fragen auf bahn.de

Die Bahn möchte natürlich nicht, dass die Accounts ihrer Internetkunden gehackt werden. Deshalb mahnt sie bei der “Passwort vergessen?”-Funktion auch:

Bitte wählen Sie eine Frage, deren Beantwortung echtes Wissen erfordert und somit von Dritten nicht leicht erraten oder recherchiert werden kann.

Der Kunde hat dann die Auswahl unter folgenden Fragen:

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Eine eigene Frage darf man sich nicht ausdenken.

Ich will ja nichts sagen, aber die weitaus meisten Antworten dürften sich bei unzähligen Bahnkunden schon nach einem Blick auf ihre Facebook-Seite recherchieren oder wenigstens erraten lassen. Und im Zweifel hilft ohnehin Google.

Nur am Rande: Das im Bild ist nicht meine Kundennummer, und ich habe in meinem Profil auch nicht mein Lieblings-Reiseland angegeben. Na ja, ich habe es vorhin noch schnell geändert…

(Danke an Frank Nocke für den Hinweis und den Screenshot)

“Wir leben nicht im Bürgerkrieg”

„Die Polizei muss bei Demonstrationen mit aller Entschiedenheit gegen militante Gewalttäter vorgehen, aber wir leben in Deutschland nicht in einem Bürgerkrieg. Wir sollten ihn auch nicht herbeireden.“ Mit dieser Aussage reagiert die Gewerkschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen auf die Forderung von Rainer Wendt. Der notorische Scharfmacher und Vorsitzende der Konkurrenzvereinigung Deutsche Polizeigewerkschaft hatte nach den Hamburger Krawallen gefordert, deutsche Beamte mit Gummigeschossen auf Demonstranten schießen zu lassen.

„Wer Gummigeschosse einsetzen will, nimmt bewusst in Kauf, dass es zu Toten und Schwerverletzten kommt. Das ist in einer Demokratie nicht hinnehmbar“, warnt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Frank Richter. Die Polizei habe zudem genügend andere Mittel, um aggressive Angreifer auf Distanz zu halten. „Dazu gehört im Notfall auch der Wasserwerfer.”

Gummigeschosse sind, so die Gewerkschaft der Polizei, in der Vergangenheit in Europa vor allem in Krisenregionen zum Einsatz gekommen. Allein in Nordirland wurden zwischen 1970 und 2005 durch Gummigeschosse 17 Menschen getötet. Zudem gibt es beim Einsatz von Gummigeschossen immer wieder Schwerverletzte.

Wegen der fehlenden Zielgenauigkeit finden sich unter den Opfern oft auch Unbeteiligte. Beinahe jeder zweite Getroffene muss im Krankenhaus behandelt werden. Auch bei den modernen Hohlraum-Geschossen, wie sie seit 2005 in Großbritannien und in Nordirland benutzt werden, gibt es ein vergleichbar hohes Risiko, durch den Beschuss getötet zu werden.

Die Gewerkschaft der Polizei lehnt deshalb den Einsatz von Gummigeschossen grundlegend ab. „Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein, aber die Polizei darf dabei nicht bewusst den Tod von Menschen im Kauf nehmen“, sagt Richter.

Ein Gesetz, Hauptsache ein Gesetz

Die “Freiwillige Selbstverpflichtung” steht bei den Regierungsparteien eigentlich hoch im Kurs. Es gibt solche Zusagen bei der Frauenquote, dem Schutz der Ozonschicht, dem Girokonto für Jedermann und dem Strahlenschutz bei Mobilfunkmasten. Das sind nur einige wenige Beispiele dafür, wie eigenständiges Handeln Verantwortlicher neue Gesetze überflüssig machen kann.

Da wir weiß Gott schon genug Gesetze haben, ist Selbstregulierung erst mal eine gute Sache. Aber halt nur so lange, wie sie einem ins Konzept passt – und das ist nicht immer der Fall.

Beim geplanten Leistungsschutzrecht könnte man ja auch auf die Idee kommen, das gesamte Regelwerk durch vernünftige Selbstverpflichtungen überflüssig zu machen. Erklärtermaßen geht es ja hauptsächlich gegen Google, und dann noch ein wenig gegen andere Suchmaschinen. Wie wäre es, wenn die Großen der Branche sich verpflichten, Zeitungsverlagen eine Opt-out-Möglickeit zu gewähren? Ein bis drei Klicks, schon wird das Angebot nicht mehr indiziert…

Oh, wait. So was bieten Google und seine Mitbewerber ja längst. Da sollte es doch eigentlich kein Problem sein, sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung auch förmlich zu einigen, dass genau auf diese Weise die unerwünschte Verbreitung von Inhalten unterbleibt. Wenn man denn auf bedrucktes Papier besteht. Denn technisch funktioniert die Sache ja längst.

Was aber sagt ein Verantwortlicher für das Gesetzgebungsverfahren wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin zu so einer schlichten Idee? Aktuell hat Höferlin seine Ansichten in einem Interview mit der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) dargelegt.

Höferlin räumt unumwunden ein, dass ausgerechnet die Verlage selbst schon heute den Newsaggregatoren ihre eigenen Angebote als “Snippets” zur Verfügung stellen. Freiwillig, ohne Zwang. Er gibt weiter zu, dass Verlage auch längst mit einfachen Mitteln, nämlich dem Aussperren der Crawler, verhindern können, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Angebote weiter verbreiten.

Doch trotzdem, so sagt er, brauchen wir ein Leistungsschutzrecht. Sein Kernargument:

Google ist aber nicht verpflichtet, sich daran zu halten. Es ist niemand dazu verpflichtet, sich daran zu halten. Das beruht auf der Zusage von Suchmaschinen oder Aggregatoren, das zu tun. Für uns als Gesetzgeber ist nicht relevant, ob jemand sich an technische Vorgaben hält, sondern wir erarbeiten die rechtliche Grundlage.  

Ohne rechtliche Grundlage, insbesondere einen Unterlassungsanspruch, geht es laut Höferlin angeblich gar nicht:

Ganz praktisch hätten die Verlage dann aber auch ein Recht, die Unterlassung zu verlangen. Die Newsaggregatoren müssten sich daran halten. Das gibt es derzeit nicht. Das wäre ein Mehr.

So ein “Mehr” fordern Politiker aber in vielen anderen Bereichen gerade nicht. Da reicht es aus, wenn die Handelnden sich selbst Grenzen auferlegen. Und nur für den Fall, dass die Selbstregulierung nicht klappt, kommen Gesetze überhaupt in Betracht. Mit dem Leistungsschutzrecht muss aber ausgerechnet etwas, das faktisch schon heute kein Problem ist, dennoch unbedingt in ein Gesetz gegossen werden?

Für mich klingt das wenig nach Vernunft. Um so mehr sieht es nach einem Kotau vor der mächtigen Verlegerlobby aus.  

Koalition im Norden macht klare Aussagen

Es ist ja nicht alles schlecht in der Politik. Zum Beispiel zehn Zeilen aus dem Koalitionsvertrag, den SPD, Grüne und der Südschleswigsche Wählerverband für die Zusammenarbeit in der neuen Landesregierung von Schleswig-Holstein ausgehandelt haben:

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.

Darüber hinaus stellen wir uns gegen die Entwicklung und den Einsatz von Software zum Ausspähen privater Computer. Unseres Erachtens kann auf Grund des Aufbaus und der Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten solcher Software nicht sichergestellt werden, dass bei ihrem Einsatz der Eingriff in die Grundrechte der überwachten Person durch den Nutzen der Überwachung gerechtfertigt ist.

Die Sperrung von Inhalten im Internet lehnen wir ab. Wir verpflichten uns dem Grundsatz "Löschen statt Sperren". Wir setzen uns außerdem für die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in diesen Fragen ein.

Sollte man in den Berliner Parteizentralen vielleicht auch mal lesen.

Koalitionsvertrag