Die Menschenwürde ist nicht relativierbar

224 Euro für den Lebensunterhalt, davon oft nur 40 Euro in bar – mit diesen Beträgen mussten Asylbewerber und deren Kinder seit rund 20 Jahren leben. Nun wird sich ihre Situation verbessern. Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass von diesen Sätzen kein menschenwürdiges Leben möglich ist. Die Unterstützung muss zunächst in etwa auf das Niveau von Hartz IV angehoben werden.

Rund 130.000 Asylbewerber leben derzeit als Asylbewerber in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass sie keine Menschen zweiter Klasse sind. Unabhängig vom Grund ihrer Flucht müsse der Staat auch ihnen nicht nur die physische Existenz gewährleisten, sondern auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Das Bundesverfassungsgericht hält es für unzulässig, wenn die Politik über niedrige Versorgungssätze für Flüchtlinge einen Abschreckungseffekt erzielen will. Die Menschenwürde, so heißt es in der Entscheidung, sei migrationspolitisch nicht relativierbar.

Die bisherigen Sätze ermöglichen nach Ansicht der Verfassungsrichter kein menschenwürdiges Leben. Und zwar offensichtlich in einem drastischen Ausmaß. Jedenfalls belässt es das Gericht nicht dabei, den Gesetzgeber nur zu einer Anhebung der Sätze für die Zukunft aufzufordern. Bis zu einer Neuberechnung erhalten Asylbewerber nun 336 Euro im Monat. Diesen Satz legt das Gericht ausdrücklich selbst fest. Daran kommt deutlich zum Ausdruck, welch dramatischen Handlungsbedarf man in Karlsruhe erkannt hat.

Ein Teil des neuen Satzes darf zwar weiter mit Gutscheinen oder Sachbezügen verrechnet werden. Jedoch müssen Asylbewerber mindestens 130 Euro in bar zur freien Verfügung erhalten. Bisher konnte der Baranteil auf bis zu 40 Euro gedrückt werden. Die neuen Sätze gelten sogar rückwirkend ab 2011, sofern Betroffene Widerspruch eingelegt oder geklagt haben.

Pressemitteilung des Gerichts mit Links zu den Beschlüssen