Mannheims Polizei und das Arztgeheimnis

Die Mannheimer Polizei hatte am Wochenende viel Stress mit dem kurdischen Jugendmarsch. Es gab Randale, Verletzte, Festnahmen. Daneben wirft die Polizei den Veranstaltern aber auch Falschinformationen vor. Das liest sich so:

Bei den genannten Gewahrsamsnahmen befand sich auch ein 23-Jähriger. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des Widerstands zum Nachteil eines Polizeibeamten ermittelt. Während der polizeilichen Maßnahmen fiel den Beamten lediglich eine geringfügige Verletzung an der Unterlippe auf. Nach der Vernehmung begann der 23-Jährige mit einem Bein zu humpeln, was jedoch beim Verlassen des Polizeipräsidiums wieder verschwunden war.

Seitens der Veranstalter wurde dann gegen 23.00 Uhr der Vorwurf laut, dass der 23-Jährige "schwer verletzt" bei der Polizei entlassen worden sei und keine ärztliche Hilfe bekommen hätte. Durch sie wäre er erst ärztlicher Hilfe in einem Krankenhaus zugeführt worden.

Dies entspricht nicht den Tatsachen und das Polizeipräsidium Mannheim weist solche Vorwürfe entschieden zurück.

Die Rückfrage bei dem behandelten Arzt bestätigte, dass der 23-Jährige lediglich einen geringfügig geschwollenen Fuß gehabt hätte. Ein Schock oder einen bedrohliche Situation bestand nicht. Der Mann wurde nach ambulanter Behandlung entlassen.

Das Polizeipräsidium Mannheim bedauert, dass von kurdischer Seite mit solchen wohl gezielten Fehlinformationen die sich an Recht und Ordnung orientierte Polizeiarbeit diffamiert werden soll.

Was die Auskunft des Arztes angeht, hat sich die Mannheimer Polizei jedenfalls nicht an “Recht und Ordnung” gehalten. Man darf wohl davon ausgehen, dass der 23-Jährige angebliche Simulant den Krankenhausarzt kaum von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Polizei entbunden hat.

Der Arzt hat sich also nach den Umständen strafbar gemacht, als er der Polizei auf “Rückfrage” Auskunft gab. Da der Polizei eigentlich klar sein musste, dass der Patient kaum mit der Weitergabe seiner Krankengeschichte einverstanden sein dürfte, könnte der verantwortliche Beamte wegen Anstiftung zum Verrat von Privatgeheimnissen dran sein. Und zwar unabhängig davon, ob er gegenüber dem Arzt den Eindruck erweckt, dieser sei zur Auskunft verpflichtet.

Wobei natürlich, wie immer in solchen Fällen, die Betonung auf könnte liegt. Weil es ja wahrscheinlich sowieso niemanden interessiert.