Keine Wahrheitsfindung um jeden Preis

Das Internet soll kein rechtsfreier Raum sein. Aber auf der anderen Seite darf Strafverfolgung im Internet nicht frei von den prozessualen Schranken und den Bürgerrechten stattfinden, wie wir sie im wirklichen Leben kennen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt deshalb Vorschläge ab, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Interesse einer größeren Effizienz der Strafverfolgung im Internet aufzuweichen.

„Das betrifft den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch des Anwaltsgeheimnisses vor staatlichem Zugriff mit informationstechnischen Spähprogrammen“, sagte Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert, DAV-Vizepräsident, auf dem Deutschen Juristentag in München. Auch im Internet dürfe es keine Wahrheitsfindung um jeden Preis geben. Deshalb sei die pauschale Forderung nach Eingriffsbefugnissen unter Verwendung von Ermittlungstechniken, die denen der Internetkriminalität ebenbürtig sind („auf Augenhöhe“), abzulehnen.

Soweit der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke fordert, einen neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ einzuführen, weist der DAV auf die Notwendigkeit hin, dies nicht nur mit Blick auf Internetaktivitäten mit „geklauten Identitäten“ zu prüfen. Vielmehr müssten folgerichtig auch andere Formen des Ankaufs illegaler Daten erfasst werden. „Damit meinen wir auch den Ankauf illegal beschaffter Steuerdaten aus dem Ausland“, sagte der DAV-Vizepräsident.